Full text: Die englische Gefahr für die weltwirtschaftliche Zukunft des Deutschen Reiches

16 — Das englische „Völkerrecht" — 
Kriege vor Verletzungen oder Wegnahme verschont bleiben 
müßte, hat England in dem Augenblicke, wo in ihm selbst 
der Plan des Aushungerungskrieges gegen Deutschland er 
wachte, diese Anschauung über Bord geworfen und einen 
Hungerkrieg gegen Deutschland eröffnet, dem alle Rücksich 
ten, selbst diejenigen auf die Wirtschaft der Neutralen, 
weichen mußten. Zunächst noch -sophistisch und unter allen 
möglichen Klauseln an seinem eigenen seerechtlichen Mach 
werk, der Londoner Deklaration, festhaltend, hat England 
im Verlaufe des Krieges autfj diese als zu lästig aufge 
hoben und damit das „freie Meer" der Piraterie im Sinne 
der alten Zeit preisgegeben. Der Unterschied zwischen 
Bannware und Nicht-Bannware ist aufgehoben. Jedes 
Schiff kann nach England verschleppt werden, und immer 
neue willkürliche Bestimmungen sind von England von 
einem Tage zum anderen gemacht worden, um solche Schiffe 
als gute Prise mit ihrer Ladung dem englischen Volks 
reichtum widerrechtlich einzuverleiben. 
Aber diese willkürliche Behandlung der Seeschiffahrt 
genügte England noch immer nicht. Noch konnte sich deut 
scher Handel in neutralen Ländern bewegen, welche an 
Deutschland und gleichzeitig an das von England be 
herrschte Meer grenzten, oder auch in solchen überseeischen 
Gebieten, in welchen deutscher Handel und deutscher Unter 
nehmungsgeist im Frieden festen Fuß gefaßt hatte. Es 
galt, den wirtschaftlichen Feldzug gegen Deutschland auch 
dorthin auszudehnen, und das Unglaubliche geschah: daß 
nunmehr sich auch neutrale Länder in den Dienst der eng 
lischen Willkürpolitik stellen mußten. Vor allem fertigte 
England die zu einer traurigen Berühmtheit gelangte 
„schwarze Liste" an. Diese Liste enthielt zunächst die Na 
men aller Firmen, mit denen Engländer keinen Handel 
treiben durften, weil sie irgendwie zu Englands Feinden
	        
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