— Erfolglosigkeit neutraler Proteste —
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davon gesprochen, daß die kleineren neutralen Staaten
während des Krieges sich von der Gewaltherrschaft Eng
lands überzeugen würden und dann, in Anlehnung an
deutsche Führerschaft, für ein neues Völkerrecht eintreten
würden, welches die bestehende englische Willkürherrschaft
auflöse. Diese erträumte moralische Unterstützung kleinerer
neutraler Länder, wie z. B. der Schweiz, Hollands, Schwe
dens und Dänemarks, ist heute mehr oder weniger ver
wirklicht. Alle diese Länder haben in dieser oder jener
Form gegen die willkürlichen und schikanösen Maßnahmen
Englands protestiert. Unzählige Artikel sind in den Blät
tern dieser Länder erschienen unter Überschriften, die etwa
dieser deutschen Bankfilialen, an der die englischen Behörden ja schon
seit Kriegsausbruch mit heiligem Eifer arbeiten, zu beschleunigen:
man scheut zu diesem Ziele jetzt nicht mehr davor zurück, diejenigen
Wertpapiere aus diesen Depots, auf die von den Banken Vorschüsse
gegeben waren, zwangsweise zu verkaufen, um auf diese Weise die
Konten zu liquidieren, wider den Willen der Banken sowohl wie
ihrer Kunden, wobei die letzteren je nach der Kursentwicklung
schwere Schädigung zu gewärtigen haben, ohne sich dagegen schützen
zu können. Aber tatsächlich geht der Rechtsbruch noch viel weiter.
Denn es sind sämtliche Depots, auch die nicht mit Vorschüssen be
lasteten, den Banken fortgenommen worden. Und wenn auch einst
weilen noch nicht gesagt ist, daß sie nun einfach konfisziert, gekapert
werden sollen, so kann doch niemand wissen, was noch geschehen wird.
Das Privateigentum der Besitzer, das im Vertrauen aus
die elementarsten Regeln des Rechtsstaats hin
terlegt war, ist gewaltsam in die Macht der englischen Behörden
gebracht. Es fehlt jetzt bloß das eine noch, daß diese Gewalttat, die
sich einstweilen nur aus die deutschen Bankfilialen in London er
streckt, nun auch auf den deutschen Besitz bei anderen englischen
Banken ausgedehnt werde.
Kann demnach auch gar kein Zweifel bestehen, wie berech
tigt für alle Zukunft die äußer st e Vorsicht im
Wiederanknüpfen dauernder wirtschaftlicher Be
ziehungen zu England sein muß, wie berechtigt es
wäre, sie völlig zu vermeiden, so beantwortet die „Kreuz-Zeitung"
in dem erwähnten Aufsatz die Frage nach der Möglichkeit eines
solchen Verzichtes."