Full text : Die englische Gefahr für die weltwirtschaftliche Zukunft des Deutschen Reiches

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pflichtung  behindert  zu  sein,  auch  den  feindlichen  Mächten
irgend  einen  sich  aus  solcher  Vereinbarung  ergebenden
Vorteil  zu  gewähren.
Der  dritte  Beschluß  dieses  Abschnitts  lautet  folgendermaßen: ­
  „Dis  Verbündeten  erklären  sich  bereit,  während
der  ganzen  Zeit  des  Wiederaufbaus  von  Handel,  Gewerbe
und  Landwirtschaft  alle  Schätze  ihres  Bodens  den  ihnen
verbündeten  Ländern  vor  allen  anderen  vorzubehalten,
und  zu  diesem  Zweck  verpflichten  sie  sich,  besondere  Einrichtungen ­
  zu  treffen,  um  den  Austausch  dieser  Naturschätze  zu
erleichtern."
Worum  handelte  es  sich  bei  dieser  Entschließung  ?  Ihr
Ziel  war,  die  Versuche  Deutschlands  zu  vereiteln,  welche
dieses,  wie  wir  annehmen,  bereits  unternommen  hat,  um
sich  aus  neutralen  Ländern  mit  Rohstoffen  zu  versorgen,
ebenso  den  Versuch  zu  vereiteln,  seine  eigenen  Vorräte  unmittelbar ­
  nach  dem  Kriege  wieder  aufzufüllen.  Die  Verbündeten ­
  sind  unserer  Auffassung  nach  pflichtgemäß  gebunden, ­
  jede  praktische  Maßnahme  zu  ergreifen,  um  für
ihren  eigenen  Gebrauch  Vorräte  zu  sichern,  welche  in  ihren
eigenen  Ländern  erzeugt  werden  und  jode  deutsche  Kontrolle ­
  darüber  zu  verhindern,  so  wie  diese  in  einzelnen
Fällen  vor  dem  Kriege  bestand  (Beifall)."
Sir  Edward  Carson:  „Ist  hierfür  eine  Gesetzgebung
nötig?"
Mr.  Asquith:  „Meiner  Ansicht  nach  nicht.  Ich  sprach
vorhin  über  verschiedene  Waren,  über  welche  Deutschland
vor  dem  Kriege  eine  Kontrolle  ausübte-  Ich  kann  die
Kenntnis  vieler  solcher  Waren  bei  dem  Hause  voraussetzen ­
  —  Farben,  Zink,  Magnete  und  optische  Instrumente.
Das  sind  nur  Beispiele;  aber  sehr  wichtige  Beispiele.  Niemand ­
  von  uns  hat  bis  zum  Kriegsausbruch  sich  vorgestellt,
            
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