D. Bekämpfung bes Geburtenrüdganges 14
übrigen wird die Gefamtheit der in jedem Bundesjiaat gewährten Beihilfen auf
jämtlidge im Sundesfiaat bezogenen Einkommen jeder Art
(Arbeitslohn, Gehalt, BZinjen, Renten, Gefhäftsgewinn ufwm.) nad deren GIhe
anteilmäßig ausgefchlagen. Dabei bleibt jedoch das zum Leben abfolut:
Notwendige außer Anrechnung. Als foldhes foll allgemein der 200fache Betrag
des Ortslohnes männlicher Arbeiter (auch für weiblide Perfonen) gelten, der
aber für ein Chepaar nur einmal in Wbzug gekracht wird. Alle Voltsgenolfen
{ollen in gerechter Weife das aufbringen, mas heute für die Aufziehung des Nadwuchfes
von den einzelnen in fehr ungleidmäßiger Weife geleiftet werden muß. Dabei [oll im
allgemeinen jede Einfommensitufe die in ihr fälligen Zufghüffe felbjt aufbringen.
Yuch die Kinderreichen zahlen in gleider Weife wie die Ledigen, nur kommen jenen.
die Beihilfen in Gegenredhnung,. Da die Beihilfen fih nach dem Einkommen richten,
[0 würde wenigitens für alle finderreiden Familien ein Intereffe für hohe Einfdhägung:
gegeben fein. Damit erhofft Zeiler eine allgemeine Verbefferung der Steuerein«
IqHägungen. ES wird ein „FJamikienamt“ aus je einem Verireter der Stenerbehörde,
der Ortsvermwaltung, der Schulverwaltung fowie aus Vertrauensmännern im Ehren-
amt vorgefehen, das hei der DurdHführung mitwirkt. Zeiler rechnet mit einem SG es
famtbebdarf von 9,9 Milliarden Mark jährlich; er weift aber mit Necht darauf Hin,
daß die Beihilfen in Gegenrecdhnung ftehen, So angefehen, ftellt fich der Au 3 glei dd
betrag, der den Jamilien je nach Zahl ihrer Kinder zugute Iommt, und den andern
zu Saften fällt, auf [hwad 2% Milliarden. Bei diefen 2% Milliarden Handelt es
Tich au nicht ettva um eine neue Belaftung für unfer Bolk, fondern nur um eine
andere Berteilung der beftehenden Lajten der Kinderaufzucht. Trogdem
rechnet aud) Zeiler mit der Möglichkeit, „daß die Größe der Zahlen von einer mutig
zupadenden, unvermittelten Behandlung der Trage abjdhrede“ und Hält ZwifchHen-
itationen zu dem Ziele, wie e8 ihm vorfhwebt, für möglich. Für den Fall, daß „man
dem Hıtnde fozufagen den Schwanz lieber drei. oder fünfmal abhaden“ wolle, [tehe tech
nerifd nichts im Wege, im erften Jahre 20 Prozent, im zweiten Jahre 40 Prozent und
jo weiter fteigend erft im fünften Jahre die volle Beihilfe zu gewähren oder auch von
mäßigen Beihilffägen allmählich zu hHöhern überzugehen,. Dabei bleibt ihm aber „die
Gauptfache, daß nicht mit halben Mitteln zu viel KEoftbare Zeit vergeubet wird und
daß ih das Volk und die maßgebenden Perfönlichtkeiten möglichit bald an den noch
ungewohnten Gedanken einer ftaatlichen Kinderverforgung in großem Maßitabe ge
wöhnen“, Der Vorfhlag Zeiler umfaßt au die Beamten, Eine gefonderte Bei-
Hilfenregelung für diefe bekämpft er; er mürbe [ich Hödhftens mit ihr als „Notbehelf“ und
„Abihlagszahlung“ abfinden, Mit befonderm Nachdruck tritt er für die HaushHaltungs
beihilfen ein, wie er aud) eine Verfagung der Kinderbeihilfen etwa für die erften zwei
Kinder für unberechtigt Hält. Eine Ermäßigung feiner Forderungen etwa nach diefen
zwei Richtungen hin würde alfo wohl Kaum feine Buftimmung finden.
Auf Grund eines umfafjfenden, aus dem Leben entnommenen Zahlenitoffes (Häbt
Zeiler den zur Dedung des Bedarfs erforderliden Umlagefag auf 24 Prozent
des Einkommens. Wie Wbzüge und Zufhüffe fih im einzelnen ftellen, erläutert
Zeiler an folgendem Beifpiel: 1) Nehmen wir ein Einionmmen von 1000 MM an
einem Orie mit einem Taglohnfag von 8 , dann beträgt die Dedungsumlage
(1000 — 200 x 8) x I =96 MM. Das Eintommen (hwindet allo zunächft einmak
auf 904 %, Diefer Betrag ift zugleich das „berichtigte Einiommen“ des Unverheirateten:
denn für ihn bleibt e& hei diefem Betrag, da er keine Familienlajten zu tragen hat,
alfo natürlich aud feine Beihilfen bezieht. It der Einfommenbezieher verheiratet,
5 „Rölnilche Boltszeitung“ 1917. Nr. 112