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I. Geschäftliche Versicherung.
eigentlichen Sinne „angesammelt" in ihren Kassen liegen gehabt hätten.
In Wahrheit gehen, da natürlich die verschiedensten Prämienfälligkeits
termine bei den zahlreichen Versicherungen in Betracht kommen, außerdem
täglich Versicherungen vorkommen, die sofort beginnen sollen (während
man im allgemeinen ja aus Gründen der Betriebsvereinfachung darauf
bedacht ist, die Fälligkeitstermine möglichst einheitlich auf bestimmte
Termine, z. B. 1. und 15. eines Monats, Quartalsersten usw. zu legen),
täglich Prämienbeträge ein — bar auch dies nur in beschränktem
Maße — und müssen täglich Zahlungen geleistet werden. Die obige
Gesamtsumme der Prämieneinnahmen gelangt also niemals als solche
zur Entfaltung derartiger Wirkungen, wie sie an sich einer Ansammlung
von über 85 Mill. in verhältnismäßig wenigen Händen zukommen würde.
In Aktion ist jeweils nur ein im Verhältnis zu jener bedeutenden
Jahresschlußsumme geringer Teil derselben.
(Eben aus dem Grunde begnügt sich die Staats- bzw. Reichsaufsicht
bei Versicherungsunternehmungen nur mit einer verhältnismäßig ge
ringen Einzahlung auf das Garantiekapital, weil ja die laufenden
Prämieneinnahmen zum großen Teil sofort zur Deckung der Betriebs
ausgaben, als deren bedeutendster Posten die Auszahlung der tagtäglich fällig
werdenden Versicherungsleistungen figuriert, Verwendung finden können.)
Die Versicherungsleistungen erforderten im Jahre 1909 im in
ländischen Geschäft der deutschen Gesellschaften für Fälle des genannten
Jahres, sei es nun, daß sie schon pro 1909 erledigt werden konnten,
oder daß der voraussichtlich nach gewissenhafter Schätzung für die
künftige Abwicklung des noch nicht liquiden Schadenfalles benötigte
Betrag in Reserve gestellt wurde, den Betrag von 41 122046 Mk., wo
runter sich neben 378 736 Mk. Zahlungen aus vorzeitig aufgelöste Ver
sicherungen 18 681 281 Zahlungen für Schäden auf felbstabgeschlossene
Unfallversicherungen befinden, ferner 14 795 848 Mk. für Schäden aus
selbstabgeschlossene Haftpflichtversicherungen, ferner 3 758 910 Mk. Zahlungen
auf in Rückdeckung übernommene Versicherungen, unter anderem
1550836 Mk. auf rückgedeckte Unfall- und 990 016 Mk. auf rückgedeckte
Haftpflichtversicherungen.
In ihrem ausländischen Geschäft hatten die deutschen Gesellschaften
bei einer Prämieneinnahme von 7,682 Mill. Mark Schadenzahlungen pro
1909 zu leisten im Betrag von 4,073 Mill. Mark.
Die ausländischen Gesellschaften haben in ihrem deutschen direkten
Geschäft pro 1909 an Schäden auf selbstabgeschlossene Unfallversicherungen
4 080 818 Mk., an Schäden auf selbstabgeschlossene Haftpflichtversicherungen