Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I. Geschäftliche Versicherung. 
eigentlichen Sinne „angesammelt" in ihren Kassen liegen gehabt hätten. 
In Wahrheit gehen, da natürlich die verschiedensten Prämienfälligkeits 
termine bei den zahlreichen Versicherungen in Betracht kommen, außerdem 
täglich Versicherungen vorkommen, die sofort beginnen sollen (während 
man im allgemeinen ja aus Gründen der Betriebsvereinfachung darauf 
bedacht ist, die Fälligkeitstermine möglichst einheitlich auf bestimmte 
Termine, z. B. 1. und 15. eines Monats, Quartalsersten usw. zu legen), 
täglich Prämienbeträge ein — bar auch dies nur in beschränktem 
Maße — und müssen täglich Zahlungen geleistet werden. Die obige 
Gesamtsumme der Prämieneinnahmen gelangt also niemals als solche 
zur Entfaltung derartiger Wirkungen, wie sie an sich einer Ansammlung 
von über 85 Mill. in verhältnismäßig wenigen Händen zukommen würde. 
In Aktion ist jeweils nur ein im Verhältnis zu jener bedeutenden 
Jahresschlußsumme geringer Teil derselben. 
(Eben aus dem Grunde begnügt sich die Staats- bzw. Reichsaufsicht 
bei Versicherungsunternehmungen nur mit einer verhältnismäßig ge 
ringen Einzahlung auf das Garantiekapital, weil ja die laufenden 
Prämieneinnahmen zum großen Teil sofort zur Deckung der Betriebs 
ausgaben, als deren bedeutendster Posten die Auszahlung der tagtäglich fällig 
werdenden Versicherungsleistungen figuriert, Verwendung finden können.) 
Die Versicherungsleistungen erforderten im Jahre 1909 im in 
ländischen Geschäft der deutschen Gesellschaften für Fälle des genannten 
Jahres, sei es nun, daß sie schon pro 1909 erledigt werden konnten, 
oder daß der voraussichtlich nach gewissenhafter Schätzung für die 
künftige Abwicklung des noch nicht liquiden Schadenfalles benötigte 
Betrag in Reserve gestellt wurde, den Betrag von 41 122046 Mk., wo 
runter sich neben 378 736 Mk. Zahlungen aus vorzeitig aufgelöste Ver 
sicherungen 18 681 281 Zahlungen für Schäden auf felbstabgeschlossene 
Unfallversicherungen befinden, ferner 14 795 848 Mk. für Schäden aus 
selbstabgeschlossene Haftpflichtversicherungen, ferner 3 758 910 Mk. Zahlungen 
auf in Rückdeckung übernommene Versicherungen, unter anderem 
1550836 Mk. auf rückgedeckte Unfall- und 990 016 Mk. auf rückgedeckte 
Haftpflichtversicherungen. 
In ihrem ausländischen Geschäft hatten die deutschen Gesellschaften 
bei einer Prämieneinnahme von 7,682 Mill. Mark Schadenzahlungen pro 
1909 zu leisten im Betrag von 4,073 Mill. Mark. 
Die ausländischen Gesellschaften haben in ihrem deutschen direkten 
Geschäft pro 1909 an Schäden auf selbstabgeschlossene Unfallversicherungen 
4 080 818 Mk., an Schäden auf selbstabgeschlossene Haftpflichtversicherungen
	        
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