Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I.  Geschäftliche  Versicherung.

eigentlichen  Sinne  „angesammelt"  in  ihren  Kassen  liegen  gehabt  hätten.
In  Wahrheit  gehen,  da  natürlich  die  verschiedensten  Prämienfälligkeitstermine ­
  bei  den  zahlreichen  Versicherungen  in  Betracht  kommen,  außerdem
täglich  Versicherungen  vorkommen,  die  sofort  beginnen  sollen  (während
man  im  allgemeinen  ja  aus  Gründen  der  Betriebsvereinfachung  darauf
bedacht  ist,  die  Fälligkeitstermine  möglichst  einheitlich  auf  bestimmte
Termine,  z.  B.  1.  und  15.  eines  Monats,  Quartalsersten  usw.  zu  legen),
täglich  Prämienbeträge  ein  —  bar  auch  dies  nur  in  beschränktem
Maße  —  und  müssen  täglich  Zahlungen  geleistet  werden.  Die  obige
Gesamtsumme  der  Prämieneinnahmen  gelangt  also  niemals  als  solche
zur  Entfaltung  derartiger  Wirkungen,  wie  sie  an  sich  einer  Ansammlung
von  über  85  Mill.  in  verhältnismäßig  wenigen  Händen  zukommen  würde.
In  Aktion  ist  jeweils  nur  ein  im  Verhältnis  zu  jener  bedeutenden
Jahresschlußsumme  geringer  Teil  derselben.
(Eben  aus  dem  Grunde  begnügt  sich  die  Staats-  bzw.  Reichsaufsicht
bei  Versicherungsunternehmungen  nur  mit  einer  verhältnismäßig  geringen ­
  Einzahlung  auf  das  Garantiekapital,  weil  ja  die  laufenden
Prämieneinnahmen  zum  großen  Teil  sofort  zur  Deckung  der  Betriebsausgaben, ­
  als  deren  bedeutendster  Posten  die  Auszahlung  der  tagtäglich  fällig
werdenden  Versicherungsleistungen  figuriert,  Verwendung  finden  können.)
Die  Versicherungsleistungen  erforderten  im  Jahre  1909  im  inländischen ­
  Geschäft  der  deutschen  Gesellschaften  für  Fälle  des  genannten
Jahres,  sei  es  nun,  daß  sie  schon  pro  1909  erledigt  werden  konnten,
oder  daß  der  voraussichtlich  nach  gewissenhafter  Schätzung  für  die
künftige  Abwicklung  des  noch  nicht  liquiden  Schadenfalles  benötigte
Betrag  in  Reserve  gestellt  wurde,  den  Betrag  von  41  122046  Mk.,  worunter ­
  sich  neben  378  736  Mk.  Zahlungen  aus  vorzeitig  aufgelöste  Versicherungen ­
  18  681  281  Zahlungen  für  Schäden  auf  felbstabgeschlossene
Unfallversicherungen  befinden,  ferner  14  795  848  Mk.  für  Schäden  aus
selbstabgeschlossene  Haftpflichtversicherungen,  ferner  3  758  910  Mk.  Zahlungen
auf  in  Rückdeckung  übernommene  Versicherungen,  unter  anderem
1550836  Mk.  auf  rückgedeckte  Unfall-  und  990  016  Mk.  auf  rückgedeckte
Haftpflichtversicherungen.
In  ihrem  ausländischen  Geschäft  hatten  die  deutschen  Gesellschaften
bei  einer  Prämieneinnahme  von  7,682  Mill.  Mark  Schadenzahlungen  pro
1909  zu  leisten  im  Betrag  von  4,073  Mill.  Mark.
Die  ausländischen  Gesellschaften  haben  in  ihrem  deutschen  direkten
Geschäft  pro  1909  an  Schäden  auf  selbstabgeschlossene  Unfallversicherungen
4  080  818  Mk.,  an  Schäden  auf  selbstabgeschlossene  Haftpflichtversicherungen
            
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