Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung. 
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2 631692 Mk., laufende Renten mit 251943 Mk. und 38 628 Mk. 
Prämienrückgewährbeträge zu zahlen gehabt; in ihrem indirekten deutschen 
Geschäft hatten sie 327 786 Mk. zu zahlen, darunter 33516 Mk. für 
Unsallschäden und 266675 Mk. für Haftpflichtschäden, Während der Rest 
auf Nebenleistungen trifft. 
Das Verhältnis zwischen Prämien- und Schadenanfall stellt sich 
bei diesen ausländischen Gesellschaften pro 1909 etwas günstiger als bei 
den deutschen Gesellschaften. 
Außer den oben genannten Schadenzahlungen im Betrage von 
41,122 Millionen im Jahre 1909 waren auch noch an V orj ahrsschäden auf 
selbstabgeschlossene Versicherungen Zahlungen im Betrage von 24,5 Millionen 
bei den deutschen Gesellschaften zu leisten, darunter 
6,6 Millionen auf Unfall- und 
17,6 „ „ Hastpflichtfälle, 
(der Rest auf Renten und Prämienrückgewähr), 
bei den ausländischen Gesellschaften (auf deren deutsches Geschäft) 
5,4 Millionen, darunter 
1.7 Millionen aus Unfall- und 
3.7 „ „ Haftpflichtversicherung (Rest auf Renten- und 
Prämienrückgewährbeträge). 
Für die deutschen Rückversicherungsgesellschaften (Prämieneinnahme, 
vgl. oben S. 136) betragen die Schadenzahlungen in 1909 für eigene Rechnung 
9,6 Millionen, die Schadenreserve für eigene Rechnung 10,8 Millionen. 
Eine Ausscheidung nach Unfall- und Haftpflichtversicherung kann hier 
nicht gegeben werden. 
Die 1909 der Reichsaufsicht unterstehenden kleineren Gegenseitigkeits 
vereine und Genossenschaften (Bernfsvereinigungen), welche ihren Mit 
gliedern Unfall- oder Haftpflichtversicherung bieten, haben bei zusammen 
515 412 Mk. Prämieneinnahme, wovon etwas mehr als ein Fünftel für 
Rückversicherung verausgabt wurde, an Schäden 256 300 Mk., also rund 
50 o/o der Prämien bezahlt. 
Wie oben bei den Prämieneinnahmen, so verdient auch hier bei den 
Schadenzahlungen ein Vergleich des ausländischen Geschäfts der deutschen 
Unfall, und Haftpflichtversicherer mit dem deutschen Geschäft der aus 
ländischen Beachtung. 
Die deutschen Gesellschaften haben 1909 für selbst abgeschlossene aus 
ländische Versicherungen 3,6 Mill. Mk. Schäden gezahlt, die ausländischen 
auf selbst abgeschlossene deutsche Versicherungen 7 Millionen.
	        
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