fullscreen : Zur Frage der Naturalteilung

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2.
Parzellierung.
Der  häufigste  Vorwurf,  der  der  Naturalteilung  gemacht  wird,  ist
der,  daß  sie  eine  große  Zersplitterung  des  Grund  und  Bodens  hervorrufe. ­
  Diesem  Vorwurf  ist  eine  gewisse  Berechtigung  nicht  abzusprechen.
War  schon  bei  der  Gemengelage  der  Grundstücke  ursprünglich  die  Einzelparzelle ­
  nicht  besonders  groß  (Tagwerk,  Morgen),  so  wurde  durch  die
Naturalteilung  die  weitere  Verkleinerung  des  Grundstücks  noch  begünstigt. ­
  Jedes  Kind  erhält  bei  der  Nebergabe  gleichen  Anteil  am
Grundvermögen;  das  Verlangen  nach  möglichster  Gleichstellung  sowohl
in  quantitativer  wie  in  qualitativer  Hinsicht  bringt  es  mit  sich,  daß
namentlich  bessere  Grundstücke  in  größerem  Maße  aufgeteilt  werden.
Die  Grundstücke  werden  heute  bei  einer  etwaigen  Teilung  meist  der
Länge  nach  gespalten,  um  sich  einen  vorhandenen  Zufahrtsweg  zu  erhalten; ­
  Teilungen  der  Breite  nach  kommen  äußerst  selten  vor.
Die  Parzellierung  scheint  schon  in  früher  Zeit,  insbesonders  an
Orten,  wo  der  Fürstbischof  von  Würzburg,  Klöster,  Stiftungen  Grundherrn ­
  waren,  die  die  fortwährende  Zersplitterung  des  Grund  und  Bodens
nicht  verhüten  konnten,  ziemlich  weit  gediehen  zu  sein;  die  seit  der
Befreiung  des  Bauernstandes  von  den  grnndherrlichen  Fesseln  allgemein
zugelassene  Freiteilbarkeit  hat  die  Parzellierung  im  Grabfeld  nicht  in
erheblichem  Maße  gesteigert.
Das  Grundsteuerkataster  wurde  im  Jahre  1855  für  Unterfranken
fertig  gestellt,  die  nachstehende  Tabelle  weist  die  Plannummerzahl  auf,
wie  sie  1855  festgesetzt  wurde.
In  der  Tabelle  ist  alles  Material  verarbeitet,  was  sich  in  den
amtlichen  Büchern  in  dieser  Hinsicht  fand.  Das  Bild  läßt  ersehen,  daß
die  Parzellierung  iin  Grabfeld  einen  beträchtlichen  Umfang  hat.  Die
Tabelle  zeigt  nicht,  wieviel  Fläche  und  Plannummern  die  Waldungen,
Wege,  Häuser,  Hausgärten  ansniachen.  Es  fällt  dies  namentlich  bei
den  Waldungen  sehr  schwer  ins  Gewicht,  da  sie  meist  nur  wenige  Plannummern
  bei  einer  großen  Fläche  besitzen.  Andererseits  würde  der
Wegfall  der  Plannummern  der  Häuser,  Hansgärten,  Wege  das  Bild
etwas  günstiger  gestalten.  Eine  amtliche  Zusammenstellung  über  die
Zu-  und  Abnahme  der  Parzellen  im  Laufe  der  Zeit  existiert  nicht.
Nun  ist  klar,  daß  da,  wo  Naturalteilung  besteht,  die  Zahl  der  Grundstücke, ­
  sei  es  infolge  Teilung  oder  Zusammenlegung  von  Grundstücken,
fortwährend  wechselt.  Würde  das  Prinzip  der  Naturalteilung  im  Grabseld
  konsequent  bis  ans  das  Äußerste  durchgeführt,  so  müßte  die  Zahl
der  Plannummern  ständig  steigen,  es  müßte  ein  Zeitpunkt  kommen,  wo
            
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