Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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cis  ganze  Gut  erhält,  und  so  durch  die  Erbabfindungspflicht
hulduug  gezwungen  ist,  bekommt  jedes  Kind  bei  der  Naturalf
 nen  meist  schuldenfreien  Teil  des  elterlichen  Anwesens.  Sind
in  kleinerem  Betrage  vorhanden,  und  ist  das  Hans  wertvoll
n  sie  alle  tragen  zu  können,  so  werden  sie  bei  der  Teilung
haus  gewälzt,  was  natürlich  bewirkt,  daß  die  anderen  Gevom
  Übernehmer  des  Hauses  wenig  oder  nichts  von  ihrem
i  Haus  herausbezahlt  bekommen.  Bei  einer  größeren  Anzahl
lden  hilft  man  sich  dadurch,  daß  ein  Teil  der  Grundstücke
Ostung  der  Last  verstrichen  wird.  In  manchen  Fällen  läßt  es
vermeiden,  daß  auch  der  mäßige  Anteil  der  einzelnen  Kinder
^stücken  mit  Hypotheken  belastet  wird.  Ist  beim  Anerben  mit
Übernahme  auch  zugleich  der  Verschuldungsgrnnd  gegeben,  so
der  Naturalteilung  abgesehen  von  der  Übernahme  des  Hauses
em  der  Teilung  folgenden  Erwerb  von  Grundstücken  vorhanden.
Bauer  kann  mit  seinem  bei  der  Abteilung  erhaltenen  Grundren
  wenigsten  Fällen  ein  Auskommen  finden,  er  ist  genötigt,
kauf  von  Grundstücken  sein  Anwesen  wieder  auf  eine  solche
bringen,  daß  er  sich  und  seine  Familie  ernähren  kann.  Derer ­
  Naturalteilung  niuß  sich  daher  in  der  Belastung  mit  Kaufchschillingshypotheken
  konzentrieren.  An  der  Verschuldung  mit
)  Strichschillingshypotheken  ist  naturgemäß  in  der  Hauptsache
zrnndbesitz  und  Mittelgrundbesitz  beteiligt.  Da  das  Haus  nur
i  Kind  unter  der  Verpflichtung,  die  Anteile  der  anderen  Gein
  Geld  hinauszubezahlen,  übernommen  wird,  so  konimt  auch
Belastung  des  Übernehmers  des  Hauses  mit  Hypotheken  für
jlungen  in  Betracht.  Besonders  mißlich  wird  diese  Absticht ­
  da  empfunden,  wo  der  Wert  des  Hauses  unverhältnisher
  ist  als  der  Wert  der  zum  Haus  gehörigen  Grundstücke.
:s  meist  in  Orten  der  Fall,  wo  früher  bei  den  geschlossenen
rößere  Häuser  für  die  Aufnahme  eines  zahlreicheren  Hauscderlich
  waren,  während  die  dann  eingeführte  Sitte  der  Natural-:
  cht  so  recht  diese  großen  Gebäulichkeiten  verwerten  konnte.
Statistik  der  Kauf-  und  Strichschillings-  und  der  Hinausypotheken,
  ausgeschieden  auf  die  einzelnen  Besitzgrnppen,  ist
den  kleinen  Bezirk  des  Grabfeldes  mit  fast  unüberwindlichen
leiten  verknüpft;  ihr  Resultat  würde  zudem  mit  der  aufge-Mühe
  in  gar  keinem  Verhältnis  stehen,  nachdem  der  Inhalt
thekenbücher  nicht  in  allen  Fällen  mit  der  tatsächlichen  Verübereinstimmt.
  Wir  müssen  uns  daher  mit  dem  vorhandenen
rt  Material  begnügen.  Es  wurden  in  Bayern  zwei  Versuche
)ie  Jmmobiliarschulden  der  Landwirtschaft  statistisch  zu  erfassen.
            
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