Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

somit  zugefallene  Gewinn  zu  hoch  —  eine  Argumentation,  bei  der  überhaupt ­
  jede  Versicherung  begrifflich  aufhören  würde  —  will  man  auch
gerade  beim  Versicherungsgeschäft  vielfach  nicht  einsehen,  daß  auch  dieses
Arbeit  und  Kosten  erfordert,  die  bezahlt  werden  müssen.  Wie  im  Preise'
jeder  Ware,  abgesehen  vom  Unternehmergewinn  auch  ein  Entgelt  zur
Deckung  der  auf  der  Ware  lastenden  Spesen  normalerweise  enthalten  ist,
so  ist  es  auch  mit  der  Versicherungsprämie.
Man  darf  deshalb  bei  Prüfung  der  Ergebnisse  des  Versicherungsgeschäfts ­
  nicht  in  den  Fehler  verfallen,  der  häufig  gemacht  wird  und
lediglich  die  Schadenzahlungen  und  Schadenreserven  —  womöglich  noch
dazu  nur  die  Nettoschäden,  wie  es  schon  vorgekommen  ist  —  der  Prämieneinnahme ­
  —  und  zwar  womöglich  noch  der  Bruttoprämieneinnahme  ohne
Berücksichtigung  der  Überträge  —  gegenüberstellen.
Es  bedarf  kaum  einer  Erwähnung,  daß  mit  der  Behandlung  der
Unfallversicherung,  noch  mehr  aber,  was  in  der  Materie  liegt,  mit  der
der  Haftpflichtversicherung,  namentlich  mit  der  Untersuchung  und  Bearbeitung ­
  der  Schadenfälle,  die  sich  ja  bei  diesen  beiden  Versicherungsarten ­
  oft  sehr  lange  bis  zur  Erledigung  hinziehen  können  —  man  denke
nur  an  langwierige  Heilungsverläufe  Unfallverletzter  oder  an  schwer  zu
klärende  Haftpflichtschadenfälle,  an  Prozesse,  die  zum  Schutze  des  Haftpflichtversicherten ­
  zu  führen  sind  —  intern  allein  schon  eine  große
Summe  einzelner  Verrichtungen,  von  untergeordneten,  mechanischen  angefangen ­
  bis  zu  hochwertigen,  wohlgeschulte  Kräfte  voraussetzenden,  verbunden ­
  sind,  welche  alle  bezahlt  werden  müssen  und  zwar  auch  dann,
wenn  eine  eigentliche  Schadenzahlung  selbst  nicht  erwächst.  Daß  auch
sächliche  Kosten  (Beschaffung  von  Räumlichkeiten,  Beleuchtung,  Beheizung,
Mobilien,  Material  usw.)  erwachsen,  braucht  nicht  hervorgehoben  zu
werden.  Einen  weiteren,  nicht  unbeträchtlichen  Ausgabeposten  bilden  die
an  Staat  und  Kommunen  zu  entrichtenden  Steuern.
Die  Beträge,  die  hierfür  und  für  die  Geschäftsunkosten  des  Betriebs
(„Verwaltungskosten")  aufzuwenden  waren,  bezifferten  zusammen  in  1909
bei  den  28  deutschen  Unsqll-  und  Haftpflichtgesellschaften  23  979  237  Mk.;
eine  Ausscheidung  ist  in  der  amtlichen  Statistik  nicht  erfolgt  und  auch
aus  den  sonstigen  Behelfen  nicht  mit  voller  Genauigkeit  herzustellen.
Jedoch  wird  auf  die  für  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  allein
treffenden  Steuern  bei  den  28  deutschen  Gesellschaften  ein  Betrag  von
über  einer  halben  Million  Mark  unbedenklich  zu  rechnen  sein.
Für  die  Vorjahre  betrugen  die  Steuern  und  Verwaltungskosten  der
deutschen  Unfall-  und  Haftpflichtversicherung  betreibenden  Gesellschaften:
            
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