Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mkwes,  Reichsinvalidenversicherung.

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Wesentlich  einfacher  liegen  die  Verhältnisse  bei  dem  anderen  Teile,
den  versicherten  Arbeitnehmern.  Ihre  Gesamtbelastung  mit  Jnvalidenvcrsicherungsprämien
  ist  nach  dem  oben  Ausgeführten  auf  höchstens
100  bzw.  —  nach  der  Einführung  der  Reichsversicherungsordnung  —
130  Will.  Mk.  anzusetzen  (wobei  hier  sämtliche  Arbeitnehmer  gerechnet
sind,  also  auch  diejenigen,  die  nicht  in  einer  der  drei  großen  Berufsarten ­
  beschäftigt  sind).  Legt  nian  die  Zahl  der  Versicherten  vom  Jahre  1907
und  den  von  ihnen  in  demselben  Jahre  aufzubringenden  Prämienanteil
zugrunde,  so  ergibt  sich,  daß  der  einzelne  Versicherte  im  Gesamtdurchfchnitt
  etwa  6,12  Mk.  jährlich  bzw.  unter  Berücksichtigung  der  von  der
Reichsversicherungsordnung  eingeführten  Beitragserhöhung  etwa  8  Mk.
jährlich  an  Beiträgen  zur  Invalidenversicherung  aufzubringen  hat.  Es
wird  als  Regelfall  anzunehmen  sein,  daß  dieser  Prämienbetrag  aus  dem
freien  Einkommen  des  Arbeiters  bestritten  wird;  die  Summe  ist  aber  im
ganzen  so  gering,  daß  jedenfalls  keine  Beeinträchtigung  der  für  den
Lebensunterhalt  oder  für  notwendige  kulturelle  Bedürfnisse  erforderlichen
Aufwendungen  zu  besorgen  ist.  Dabei  fällt  noch  besonders  ins  Gewicht,
daß  ein  sehr  erheblicher  Teil  der  Versicherten  ledige  Personen  sind.
Von  den  1907  gezählten  Versicherten  waren  10  023  565  Männer  und
4  607  825  Frauen;  und  unter  den  Männern  befanden  sich  ungefähr  die
Hälfte  (genau  5  434  707)  Verheiratete;  der  Rest  waren  also  ledige  sowie
auch  verwitwete  Männer.  Die  Zahl  der  verheirateten  Frauen  unter  den
weiblichen  Versicherten  ist  nach  Analogie  der  1895  ermittelten,  in  der
Begründung  zur  Reichsversicherungsordnung  (S.  535)  mitgeteilten  Zahlen
für  1907  auf  etwa  1100000  zu  veranschlagen;  von  den  weiblichen  Versicherten ­
  sind  also  rund  3  500  000  als  ledige  Mädchen  (darunter  z.  B.
die  Dienstmädchen)  und  Witwen  zu  betrachten.  Bei  der  sehr  großen
Zahl  lediger  Versicherten  beiderlei  Geschlechts  spielt  die  Belastung
mit  Versicherungsbeiträgen  verhältnismäßig  eine  durchaus  untergeordnete
Rolle.
Immerhin  lohnt  es  sich,  die  Belastung  eines  Familienhaushaltes ­
  durch  die  Jnvalidenversicherungsbeiträge  näher  zu  beleuchten.
Bei  einem  Tagelohn  von  4  Mk.  oder  einem  Jahresarbeitsverdienste  von
1200  Mk.  ist  künftig  ein  Wochenbeitrag  von  48  Pf.  zu  zahlen.  Nach
der  Zahl  der  Versicherten  einerseits  und  den  1907  (also  gleichzeitig)  geleisteten ­
  Wochenbeiträgen  anderseits  ergeben  sich  auf  den  Kopf  durchschnittlich ­
  48,1  Wochenbeiträge  pro  Jahr,  was  im  vorliegenden  Beispiel  einer  Prämie
von  23  Mk.  oder  11,50  Mk.  auf  den  Anteil  des  Versicherten  gleichkommt. ­
  Nimmt  man  weiter  an,  daß  der  Arbeitsverdienst  des  Mannes
            
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