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II. Öffentliche Versicherung.
etwa 82 °/o des Gesamteinkommens der Familie darstellt 1 , das also auf
rund 1450 Mk. zu veranschlagen wäre, so macht der anteilige Jnvalidenversicherungsbeitrag
nur 0,8 °/o des Einkommens aus. Die gleiche Berechnung
für einen Arbeiter mit einem Tagelohn von 3 Mk. ergibt
ebenfalls nur eine Belastung in Höhe von 0,88 °/o des Einkommens.
Die Jnvalidenversicherungsbeiträge sind also für die Versicherten
durchaus erschwingbare, in keiner Beziehung drückende Aufwendungen,
die einen wohltuenden Sparzwang ausüben.
Der Vollständigkeit halber bedarf in diesem Zusammenhange der
Erwähnung, daß tatsächlich nach dem Ergebnisse der Berufsstatistik zu
den Versicherten fast nur solche Personen gehören, die nach den gesetzlichen
Bestimmungen versicherungspflichtig sind, also im wesentlichen
alle abhängigen Hilfspersonen mit geringem Einkommen, wie Arbeiter,
kleine Angestellte usw. aller Art. Von der sogenannten Selbstversicherung,
die kleineren Gewerbetreibenden und dergleichen freigestellt
ist, wird leider nur in ganz minimalem Umfange Gebrauch gemacht;
mit Einschluß der sogenannten W e i t e r Versicherer, die früher versicherungspflichtig
waren und ihre Versicherung selbst fortsetzen, wurden 1907 nur
etwa 618 000 freiw i lli g e Versicherte, also wenig mehr als 4% aller
Versicherten ermittelt.
3. Verwaltungskosten.
Die Ausgaben der Invalidenversicherung gliedern sich in ihre Verwaltungskosten
und die Versicherungsleistungen.
An Verwaltungskosten sind bis Ende 1910 im ganzen
224,7 Mill. Mk. ausgegeben worden. Es wäre wertvoll, sie mit den
entsprechenden Kosten privater Versicherungsunternehmungen zu vergleichen.
Das ist leider nicht in dem Maße möglich, wie es wünschenswert wäre,
weil die Gesamteinnahmen der Invalidenversicherung sich, wie oben schon
erläutert, aus zwei versicherungstechnisch vollkommen verschieden aufgebauten
Einnahmegruppen zusammensetzen, den alljährlich umgelegten
Reichszuschüssen und den nach dem Prämienverfahren berechneten Versicherungsbeiträgen
nebst zugehörigen Zinsen. Man kann sie infolgedessen
nur mit den eigenen Einnahmen der Versicherungsträger vergleichen;
von diesen haben sie bisher insgesamt 6,8°/o absorbiert. Als Verwaltungskosten
sind dabei die laufenden Aufwendungen der Versicherungsträger
für die folgenden Zwecke behandelt worden:
' Vgl. Erhebung von Wirtschaftsrechnungen minderbemittelter Familien, bearbeitet
im Kaiferl. Statistischen Amte (1909) S. 45.