Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

etwa  82  °/o  des  Gesamteinkommens  der  Familie  darstellt 1 ,  das  also  auf
rund  1450  Mk.  zu  veranschlagen  wäre,  so  macht  der  anteilige  Jnvalidenversicherungsbeitrag
  nur  0,8  °/o  des  Einkommens  aus.  Die  gleiche  Berechnung ­
  für  einen  Arbeiter  mit  einem  Tagelohn  von  3  Mk.  ergibt
ebenfalls  nur  eine  Belastung  in  Höhe  von  0,88  °/o  des  Einkommens.
Die  Jnvalidenversicherungsbeiträge  sind  also  für  die  Versicherten
durchaus  erschwingbare,  in  keiner  Beziehung  drückende  Aufwendungen,
die  einen  wohltuenden  Sparzwang  ausüben.
Der  Vollständigkeit  halber  bedarf  in  diesem  Zusammenhange  der
Erwähnung,  daß  tatsächlich  nach  dem  Ergebnisse  der  Berufsstatistik  zu
den  Versicherten  fast  nur  solche  Personen  gehören,  die  nach  den  gesetzlichen ­
  Bestimmungen  versicherungspflichtig  sind,  also  im  wesentlichen
alle  abhängigen  Hilfspersonen  mit  geringem  Einkommen,  wie  Arbeiter,
kleine  Angestellte  usw.  aller  Art.  Von  der  sogenannten  Selbstversicherung, ­
  die  kleineren  Gewerbetreibenden  und  dergleichen  freigestellt ­
  ist,  wird  leider  nur  in  ganz  minimalem  Umfange  Gebrauch  gemacht;
mit  Einschluß  der  sogenannten  W  e  i  t  e  r  Versicherer,  die  früher  versicherungspflichtig ­
  waren  und  ihre  Versicherung  selbst  fortsetzen,  wurden  1907  nur
etwa  618  000  freiw  i  lli  g  e  Versicherte,  also  wenig  mehr  als  4%  aller
Versicherten  ermittelt.
3.  Verwaltungskosten.
Die  Ausgaben  der  Invalidenversicherung  gliedern  sich  in  ihre  Verwaltungskosten ­
  und  die  Versicherungsleistungen.
An  Verwaltungskosten  sind  bis  Ende  1910  im  ganzen
224,7  Mill.  Mk.  ausgegeben  worden.  Es  wäre  wertvoll,  sie  mit  den
entsprechenden  Kosten  privater  Versicherungsunternehmungen  zu  vergleichen.
Das  ist  leider  nicht  in  dem  Maße  möglich,  wie  es  wünschenswert  wäre,
weil  die  Gesamteinnahmen  der  Invalidenversicherung  sich,  wie  oben  schon
erläutert,  aus  zwei  versicherungstechnisch  vollkommen  verschieden  aufgebauten ­
  Einnahmegruppen  zusammensetzen,  den  alljährlich  umgelegten
Reichszuschüssen  und  den  nach  dem  Prämienverfahren  berechneten  Versicherungsbeiträgen ­
  nebst  zugehörigen  Zinsen.  Man  kann  sie  infolgedessen
nur  mit  den  eigenen  Einnahmen  der  Versicherungsträger  vergleichen;
von  diesen  haben  sie  bisher  insgesamt  6,8°/o  absorbiert.  Als  Verwaltungskosten ­
  sind  dabei  die  laufenden  Aufwendungen  der  Versicherungsträger ­
  für  die  folgenden  Zwecke  behandelt  worden:
'  Vgl.  Erhebung  von  Wirtschaftsrechnungen  minderbemittelter  Familien,  bearbeitet ­
  im  Kaiferl.  Statistischen  Amte  (1909)  S.  45.
            
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