Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes,  Reichsinvalidenversicherung.

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Die  Zahl  der  Personen,  denen  Renten  zugeflossen  sind,  ist  leider
nicht  zu  ermitteln.  Wohl  werden  die  Renten  sestgestellt,  die  in  jedem
Jahre  bewilligt  worden  sind,  und  auch  diejenigen,  die  in  einem  gegebenen
Zeitpunkte  noch  lausen.  Es  sind  näinlich  bis  Ende  1910  im  ganzen
nahezu  2  1 /2  Millionen  Renten  zuerkannt  und  festgesetzt  worden:
492  994  Altersrenten,
1862  816  Invalidenrenten  und
115  455  Krankenrenten.
Hiervon  bezogen  am  Schluffe  des  Jahres  1910  aber  nur  noch
98  335  Personen  Altersrente,
918  760  „  Invalidenrente  und
16  965  „  Krankenrente.
Die  übrigen  Renten  sind  bereits  durch  Tod,  Wiedererlangung  der
Erwerbsfähigkeit  oder  durch  Umwandlung  in  eine  andere  Rentenart  fortgefallen. ­
  Da  nicht  selten  zwei  oder  auch  noch  mehr  Rentenfälle  auf  eine
Person  treffen,  so  kann  man  die  Gesamtzahl  der  Versicherten,  die  die
Fürsorge  der  Invalidenversicherung  durch  Rentenbezug  genossen  haben,
wohl  auf  rund  2  Millionen  veranschlagen.
In  welchem  Verhältnisse  diese  Zahlen  zu  denjenigen  Personen  steht,
die  in  derselben  Zeit  überhaupt  versichert  gewesen  sind,  welcher  Teil  der
Versicherten  also  überhaupt  in  den  Genuß  der  Renten  kommt,  ist  sehr
schwer  zu  sagen.  Die  Art  der  Beitragsleistung  und  die  Möglichkeit,
verfallene  Versicherungen  ohne  ausdrückliche  Einwilligungserklärung  des
beteiligten  Versicherungsträgers  wieder  aufleben  zu  lassen,  macht  eine
einigermaßen  zuverlässige  Kontrolle  über  das,  was  man  in  der  Privatversicherung ­
  Policenverfall  nennt,  praktisch  so  gut  wie  unmöglich.  Die
Begründung  zur  Reichsversicherungsordnung  berechnet  (durch  statistische
Fortschreibung),  daß  von  den  11,8  Millionen  Personen,  die  bei  der
Berufszählung  von  1895  in  einem  versicherungspflichtigen  Beschäftigungs-Verhältnisse
  gestanden  haben,  3,1  Millionen  bis  1907  aus  dem  Versicherungsverhältnisse ­
  ausgeschieden  seien,  und  nimmt  an,  daß  die  gesetzliche
Anwartschaft  dieser  früheren  Versicherten  auf  Renten  größtenteils  tatsächlich
  längst  erloschen  sei.  Ob  man  wirklich  mit  einer  derartig  hohen
Verfallquote  rechnen  darf,  ist  nach  der  Art  der  Berechnung  immerhin
etwas  ungewiß.  Daß  aber  tatsächlich  auf  einen  sehr  erheblichen  Teil  der
Versicherungen  niemals  irgendwelche  Entschädigungsleistungen  beansprucht
werden,  ist  ganz  zweifellos,  und  es  ist  bei  einzelnen  Versicherungsanstalten
Schriften  137.  IV.  13
            
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