Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Mewes, Reichsinvalidenversichcrung. 
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war, die aber auch um so leichter verbraucht wurde. Immerhin ist 
bei den meisten Versicherungsanstalten in den letzten Jahren keine weitere 
Ausdehnung, sondern eher eine leise Abnahme dieser Erstattungsfälle zu 
beobachten gewesen. Bei weitem größere Dienste wird die Beitrags 
erstattung bei vorzeitigem Tode von Versicherten geleistet haben, auf die 
14 o/o der gesamten Erstattungssälle entfielen; sie gab die Möglichkeit, 
Schulden und Krankheitskosten zu tilgen, eine neue Erwerbsquelle zu 
suchen und dergleichen. 
Die durchschnittliche Höhe der erstatteten Beiträge belief sich 
im ganzen aus etwa 40 Mk.; auch hier ist ein ähnliches Steigen zu be 
merken wie bei den Renten: 1900 wurden durchschnittlich 35 Mk. er 
stattet, 1905: 44 Mk. und 1910: 49 Mk. In den Verheiratungs 
fällen aber wurden 1910 durchschnittlich 40 Mk. erstattet; bei Un 
fällen konnten dagegen 98 Mk. und bei Todesfällen rund 100 Mk. 
zurückgezahlt werden. 
Die Beitragserstattungen werden für die Zukunst im Interesse einer 
allgemeineren und vollständigeren Hinterbliebenenfürsorge ganz fortfallen. 
Statt dessen werden künftig folgende Entschädigungen geleistet werden: 
1. wenn die Witwe eines Versicherten selbst nicht versichert ist, eine 
Witwenrente, sobald sie erwerbsunfähig wird, sowie Waisenrente 
für jede Waise bis zum 15. Lebensjahre; — 2. wenn die Witwe jedoch 
selbst auch (ausreichend) versichert ist und somit bei Eintritt der Erwerbs 
unfähigkeit ohnehin Invalidenrente zu beanspruchen hat, (statt der Witwen 
rente) ein einmaliges Witwengeld sowie neben der oben bezeichneten 
lausenden Waisenrente noch eine Waisenuussteuer (als einmalige 
Leistung) für jedes Kind bei Vollendung des 15. Jahres. 
Die Beträge hängen von der früheren Beitragsleistung des ver 
storbenen Versicherten ab; es läßt sich einstweilen noch gar nicht über 
sehen, welche Summen damit dem Kreise der Versicherten demnächst weiter 
zufließen werden. 
Bei dem Heilverfahren handelt es sich um sehr bedeutsame frei 
willige Versicherungsleistungen, die die Anstalten in immer wachsendem 
Umfange um die Erwerbsfähigkeit Versicherter zu erhalten 
oder wiederherzustellen. Ihre Auiwendungen setzen sich der Hauptsache 
nach zusammen einerseits aus den Kurkosten und sonstigen Entschädigungs 
leistungen (wie z. B. künstliche Gliedmaßen usw.) und anderseits aus 
baren Unterstützungen, die während der Kurdauer an solche Angehörige 
zu zahlen sind, die der Erkrankte aus seinem Arbeitsverdienste sonst unter 
halten hat. Langsan, ansteigend haben die gesamten Ausgaben für Heil-
	        
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