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nach ihrem eigenen Gutachten in vier verschiedene Klassen ein
geteilt. Die Kosten der Kammer werden durch eine Besteuerung
der Kauileute gedeckt, welche sich nach der erwähnten Klassen
einteilung abstuft. Kaufleute, welche es unterlassen haben, sich
registrieren zu lassen, bezahlen 50 °/o Zuschlag.
Auch aus der Führung der Spezialregister und der Aus
stellung von Bescheinigungen erwachsen der Handelskammer
Einnahmen aus Gebühren.
Bulgarien.
Auf Grund des Gesetzes vom 20. Dez. 1894 sind in Bul
garien nach französischem und rumänischem Muster vier Handels
kammern errichtet worden, welche sich in Sofia, Philippope],
Warna und Eustschuck befinden. Im Jahre 1899 wurden sie in
der Nationalversammlung als überflüssig und kostspielig lebhaft
bekämpft und mit Unterdrückung bedroht. Es wurde zwar nicht
ihre Abschaffung beschlossen, doch wurden ihre Etats auf
10 000 Fr. im Maximum beschränkt. Dieser Vorschrift unterwarf
sich nur die Handelskammer zu Philippopel; die drei anderen
stellten ihre Tätigkeit ein. Im folgenden Jahre jedoch wurde
die beschränkende Gesetzesvorschrift wieder beseitigt; seitdem
sind wieder alle vier Kammern in Aktion.
Die bulgarischen Handels- und Industriekammern haben die
Aufgabe, die Gesamtinteressen von Handel, Industrie und Ge
werbe zu vertreten, der Eegierung in allen wirtschaftlichen An
gelegenheiten als konsultative Organe zu dienen und den Staats
und Kommunalbehörden auf Verlangen oder aus eigener
Initiative heraus tatsächliche Mitteilungen, Vorschläge und An
regungen zur Förderung von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft
zu unterbreiten. Die Kammern pflegen von dem Minister für
Handel und Agrikultur zu Gutachten über neue Handelsverträge,
über die Errichtung von Börsen, Handels- und Gewerbeschulen usw.
herangezogen zu werden; doch steht ihnen kein Hecht darauf zu.
Dagegen sind den Handelskammern eine Reihe von öffentlich-
rechtlichen Funktionen zugewiesen worden. Sie führen ein Re
gister über die Vollmachten aller Kommissionäre, Agenten und
Repräsentanten inländischer und ausländischer Firmen, ferner
Register aller fallierten Firmen und aller protestierten Wechsel.
Nach der Bestimmung der neueren Gesetzgebung wird die Er
laubnis zur Abhaltung öffentlicher Verkäufe von den Handels
kammern eingeholt; von ihnen werden die Legitimationskarten
für Kaufmannsreisende ausgestellt; die Handelskammern wachen
über den Markenschutz; sie sind endlich in den Komitees zum
Schutz der Frauen- und Kinderarbeit durch ihre Sekretäre ver
treten.
Die Handels-
kain mern.
Geschichte.
Aufgaben.