Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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nach ihrem eigenen Gutachten in vier verschiedene Klassen ein 
geteilt. Die Kosten der Kammer werden durch eine Besteuerung 
der Kauileute gedeckt, welche sich nach der erwähnten Klassen 
einteilung abstuft. Kaufleute, welche es unterlassen haben, sich 
registrieren zu lassen, bezahlen 50 °/o Zuschlag. 
Auch aus der Führung der Spezialregister und der Aus 
stellung von Bescheinigungen erwachsen der Handelskammer 
Einnahmen aus Gebühren. 
Bulgarien. 
Auf Grund des Gesetzes vom 20. Dez. 1894 sind in Bul 
garien nach französischem und rumänischem Muster vier Handels 
kammern errichtet worden, welche sich in Sofia, Philippope], 
Warna und Eustschuck befinden. Im Jahre 1899 wurden sie in 
der Nationalversammlung als überflüssig und kostspielig lebhaft 
bekämpft und mit Unterdrückung bedroht. Es wurde zwar nicht 
ihre Abschaffung beschlossen, doch wurden ihre Etats auf 
10 000 Fr. im Maximum beschränkt. Dieser Vorschrift unterwarf 
sich nur die Handelskammer zu Philippopel; die drei anderen 
stellten ihre Tätigkeit ein. Im folgenden Jahre jedoch wurde 
die beschränkende Gesetzesvorschrift wieder beseitigt; seitdem 
sind wieder alle vier Kammern in Aktion. 
Die bulgarischen Handels- und Industriekammern haben die 
Aufgabe, die Gesamtinteressen von Handel, Industrie und Ge 
werbe zu vertreten, der Eegierung in allen wirtschaftlichen An 
gelegenheiten als konsultative Organe zu dienen und den Staats 
und Kommunalbehörden auf Verlangen oder aus eigener 
Initiative heraus tatsächliche Mitteilungen, Vorschläge und An 
regungen zur Förderung von Handel, Gewerbe und Landwirtschaft 
zu unterbreiten. Die Kammern pflegen von dem Minister für 
Handel und Agrikultur zu Gutachten über neue Handelsverträge, 
über die Errichtung von Börsen, Handels- und Gewerbeschulen usw. 
herangezogen zu werden; doch steht ihnen kein Hecht darauf zu. 
Dagegen sind den Handelskammern eine Reihe von öffentlich- 
rechtlichen Funktionen zugewiesen worden. Sie führen ein Re 
gister über die Vollmachten aller Kommissionäre, Agenten und 
Repräsentanten inländischer und ausländischer Firmen, ferner 
Register aller fallierten Firmen und aller protestierten Wechsel. 
Nach der Bestimmung der neueren Gesetzgebung wird die Er 
laubnis zur Abhaltung öffentlicher Verkäufe von den Handels 
kammern eingeholt; von ihnen werden die Legitimationskarten 
für Kaufmannsreisende ausgestellt; die Handelskammern wachen 
über den Markenschutz; sie sind endlich in den Komitees zum 
Schutz der Frauen- und Kinderarbeit durch ihre Sekretäre ver 
treten. 
Die Handels- 
kain mern. 
Geschichte. 
Aufgaben.
	        
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