Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

230 
II. Öffentliche Versicherung. 
Weitaus am meisten fallen finanziell die Reservefoyds der gewerb 
lichen Berufsgenossenschaften ins Gewicht. Die Reservefonds der land 
wirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Versicherungsanstalten 
sind im Vergleich dazu nur unbedeutend. 
Das sonstige Vermögen der Berufsgeuossenschaften besteht in der 
Hauptsache aus den Betriebsfonds; außerdem eigentlich nur noch in 
geringem Maße aus Grundstücken und Erneuerungsfonds für Ver 
waltungsgebäude. 1908 handelte es sich hier im ganzen — gewerbliche 
und landwirtschaftliche Berufsgeuossenschaften mit Ausnahme der Tiefbau- 
Berufsgenossenfchaft zusammengenommen — um 17 070 000 Mk. Von 
1909 an erhöhen sich diese Summen allerdings ungeheuer, denn es 
kommen seitdem die Postbetriebsfouds hinzu. Auf Grund des Art. 1 § 6 
des Finanzgesetzes vom 15. Juli 1909 zieht, wie bereits auseinandergesetzt 
worden ist, die Post im voraus Betriebsfonds von den Berufsgenoffen- 
fchaften ein, um daraus die Unfallentschädigungen zu zahlen, während 
sie früher diese Beträge vorschoß. Die Berufsgenossenschaften müssen 
also diese an die Post ratenweise zu zahlenden Vorschüsse im voraus er 
heben, und dadurch erhöht sich ihr Vermögen rechnerisch annähernd 
um die Unfallentschädigungsbeträge eines Jahres. Tatsächlich ist aber 
dieser Postbetriebsfonds ebenso wie der Verwaltungsbetriebsfonds niemals 
vollständig im Besitz der Berufsgenossenschaft, ja, in der Regel steht 
sogar einige Monate zu Beginn jedes Jahres — bis zum Eingang der 
Umlage — statt seiner eine Schuld zu Buch. Hieraus ergibt sich, daß 
die Berufsgeuossenschaften jetzt den Geldmarkt regelmäßig vom Januar bis 
zum April oder Mai mit ungefähr 50 Mill. Mk. beanspruchen, um ihm 
dafür im April oder Mai zunächst annähernd 100 Millionen wieder 
zuzuführen, die dann aber allmählich bis zum Dezember wieder voll 
ständig herausgezogen und verbraucht, d. h. der Post und von dieser den 
Entschädigungsberechtigten zugeführt werden. Mit dem weiteren An 
wachsen der Entschädigungen in den kommenden Jahren nehmen natürlich 
auch diese Summen entsprechend zu. Ähnlich machen sich auch die Ver 
waltungsbetriebsfonds der Berufsgenossenschaften mit ihren freilich nur 
geringen Beträgen geltend. Ehe die Postbetriebssonds eingezogen wurden, 
also bis 1909, hatte das Reich die Entschädigungsbeträge auszulegen 
und erhielt sie von den Berufsgenossenschaften stets im Juni des folgenden 
Jahres zurück. Die Art der Beanspruchung des Geldmarktes war also 
der jetzigen sehr ähnlich. 
Dauernde Geldanlagen hat die öffentliche Unfallversicherung nur 
insoweit mit sich gebracht, als die Tab. 6 erkennen läßt. Dabei ist noch
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.