Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II. öffentliche Versicherung. 
Bei der Gesamtheit der Betriebskrankenkassen ist die Rücklage be 
reits höher als die durchschnittliche reine Jahresausgabe; am weitesten 
bleiben hinter dieser zurück die Baukrankenkassen, die nicht durchgängig 
zur Ansammlung einer Rücklage verpflichtet sind, und die Gemeinde- 
krankenversicherungen, geringer auch die Ortskrankenkassen, die Jnnungs- 
krankenkassen und die eingeschriebenen Hilfskassen. 
Der Zahl der Kassen nach gab es im ganzen 10 311 = 44,5 v. H. 
der Gesamtzahl, bei welchen die Höhe der Rücklage bereits die Höhe der 
durchschnittlichen reinen Jahresausgabe erreicht oder überschritten hatte. 
In dieser bezeichneten geldlich günstigen Lage befanden sich Kassen: 
K a s s e n a r t 
im I 
1910 
ahre 
1909 
bei der Gcmeindekrankenversicherunq 
1805 --- 22,0 v. H. 
1863 = 22,6 v. H. 
unter den Ortskrankenkassen . . . 
2256 = 47,5 „ „ 
2183 = 45,7 „ „ 
„ „ Betriebskrankenkasfcn. . 
5118 = 64,3 „ „ 
5010 = 62,8 „ „ 
„ „ Baukrankenkafsen . . . 
6 = 13,0 „ „ 
5 = 11,1 „ „ 
„ „ Jnnungskrankenkassen . 
359 = 43,9 „ „ 
352 = 43,9 „ „ 
„ „ Hilfskassen 
767 = 54,9 „ „ 
783 = 54,8 „ „ 
Aus der amtlichen Statistik sind über die Rücklagen und das Ver 
mögen der Krankenkassen im Jahre 1 9 00 die folgenden Zahlen hier 
bemerkenswert: 
Im Jahre 1900 waren 43,4 v. H. der Kassen imstande, die gesetz 
liche Zuwendung an die Rücklage abzuführen. 16,4 v. H. hatten einen 
geringeren Überschuß, 40,2 v. H. eine Unterbilanz; 56,6 v. H. der Kassen 
hatten also in dieser Beziehung geldlich nicht entsprechend dem Gesetze 
abgeschlossen. Am Schlüsse des Jahres 1900 verfügten die Kassen über 
einen Barbestand von etwas mehr als 11 Mill. Mk. Es waren an 
gelegt in Hypotheken, Wertpapieren, Sparkassenbüchern, Bankeinlagen 
151,7 Mill. Mk. Davon entfielen nahezu 142,5 Mill. Mk. auf die 
Rücklage. Die Rücklage verteilte sich aus 74,3 v. H. der Kassen. Auf 
ein Mitglied entfielen von der Rücklage durchschnittlich 15 Mk. 
Wahrend die Betriebs- und Jnnungskrankenkassen wesentlich höhere 
Rücklagen hatten, als es das Gesetz vorsieht, blieben die anderen Kassen 
arten hierbei zum Teil erheblich zurück. Insgesamt betrachtet fehlten 
allerdings nur rund 220 000 Mk. an der gesetzlichen Rücklage. Etwa 
48 v. H. der Kassen hatten das gesetzliche Maß für die Rücklage bereits 
überschritten.
	        
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