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II. öffentliche Versicherung.
Bei der Gesamtheit der Betriebskrankenkassen ist die Rücklage bereits
höher als die durchschnittliche reine Jahresausgabe; am weitesten
bleiben hinter dieser zurück die Baukrankenkassen, die nicht durchgängig
zur Ansammlung einer Rücklage verpflichtet sind, und die Gemeindekrankenversicherungen,
geringer auch die Ortskrankenkassen, die Jnnungskrankenkassen
und die eingeschriebenen Hilfskassen.
Der Zahl der Kassen nach gab es im ganzen 10 311 = 44,5 v. H.
der Gesamtzahl, bei welchen die Höhe der Rücklage bereits die Höhe der
durchschnittlichen reinen Jahresausgabe erreicht oder überschritten hatte.
In dieser bezeichneten geldlich günstigen Lage befanden sich Kassen:
K a s s e n a r t
im I
1910
ahre
1909
bei der Gcmeindekrankenversicherunq
1805 --- 22,0 v. H.
1863 = 22,6 v. H.
unter den Ortskrankenkassen . . .
2256 = 47,5 „ „
2183 = 45,7 „ „
„ „ Betriebskrankenkasfcn. .
5118 = 64,3 „ „
5010 = 62,8 „ „
„ „ Baukrankenkafsen . . .
6 = 13,0 „ „
5 = 11,1 „ „
„ „ Jnnungskrankenkassen .
359 = 43,9 „ „
352 = 43,9 „ „
„ „ Hilfskassen
767 = 54,9 „ „
783 = 54,8 „ „
Aus der amtlichen Statistik sind über die Rücklagen und das Vermögen
der Krankenkassen im Jahre 1 9 00 die folgenden Zahlen hier
bemerkenswert:
Im Jahre 1900 waren 43,4 v. H. der Kassen imstande, die gesetzliche
Zuwendung an die Rücklage abzuführen. 16,4 v. H. hatten einen
geringeren Überschuß, 40,2 v. H. eine Unterbilanz; 56,6 v. H. der Kassen
hatten also in dieser Beziehung geldlich nicht entsprechend dem Gesetze
abgeschlossen. Am Schlüsse des Jahres 1900 verfügten die Kassen über
einen Barbestand von etwas mehr als 11 Mill. Mk. Es waren angelegt
in Hypotheken, Wertpapieren, Sparkassenbüchern, Bankeinlagen
151,7 Mill. Mk. Davon entfielen nahezu 142,5 Mill. Mk. auf die
Rücklage. Die Rücklage verteilte sich aus 74,3 v. H. der Kassen. Auf
ein Mitglied entfielen von der Rücklage durchschnittlich 15 Mk.
Wahrend die Betriebs- und Jnnungskrankenkassen wesentlich höhere
Rücklagen hatten, als es das Gesetz vorsieht, blieben die anderen Kassenarten
hierbei zum Teil erheblich zurück. Insgesamt betrachtet fehlten
allerdings nur rund 220 000 Mk. an der gesetzlichen Rücklage. Etwa
48 v. H. der Kassen hatten das gesetzliche Maß für die Rücklage bereits
überschritten.