Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Hermann Halbach, Rcichskrankenversicherung. 
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Welche die Reichsversicherungsordnung neu in die Krankenversicherung 
eiubezieht, noch nicht feststeht. Weiter ist zu berücksichtigen, daß für die 
wesentlichen Personengruppen, welche die Reichsversicherungsordnung nun 
mehr der Krankenversicherung unterwirft, gerade in Hinsicht auf die 
Leistungen besondere Bestimmungen vorgesehen sind, so namentlich für 
die in der Landwirtschaft Beschäftigten. Auch läßt sich schwer feststellen, 
welche Lohnbeträge für diese Gruppen, die land- und forstwirtschaftlichen 
Arbeiter, das Gesinde, die Hausgewerbetreibenden, die unständigen Arbeiter 
und die in Wandergewerbebetrieben Beschäftigten anzunehmen sind. Es 
kann auch schwerlich die Lohnsteigerung, die eine Erhöhung der Bar 
leistungen der Krankenkassen im Gefolge hat, sowie auch das Maß der 
Einführung der neuen Mehrleistungen abgeschätzt werden. Richt voraus 
sehen läßt sich ferner die Steigerung der Ausgaben, die durch höhere 
Forderungen der Ärzte, Apotheker und Krankenanstalten bedingt wird. 
Wie die auf Seite 245 gegebene Statistik beweist, verfügen zurzeit 
sehr viele Krankenkassen nicht über die gesetzlichen Rücklagen. Wieder 
holthat die Regierung darauf hingewirkt, daß die Rücklagen in der gesetz 
lichen Höhe angesammelt werden. Zu tatkräftigen Maßnahmen in dieser 
Beziehung ist es jedoch noch nicht gekommen. Es ist anzunehmen, daß 
auch weiterhin die zuständigen Regierungsstellen hierbei den Wünschen 
der Krankenkassen entgegenkommen und somit auch im Jahre 1920 viele 
Krankenkassen über die Rücklagen in der gesetzlichen Höhe nicht verfügen 
werden. 
Unter Vorbehalt aller dieser Punkte möchte ich die Rücklagen sämt 
licher Krankenkassen im Jahre 1 9 2 0 auf eine halbe Milliarde ansetzen. 
Wenn auch nach Lage der Dinge in der Krankenversicherung stets 
Steigerungen in den Ausgaben eintreten, so kann doch angenommen 
werden, daß diese sich nicht mehr in so großem Umfange wie bis dahin 
einstellen. Mit dieser Einschränkung kann in gewissem Sinne davon 
gesprochen werden, daß um das Jahr 1920 herum in der Kranken 
versicherung eine Art Beharrungszustand gegeben sein wird und die Rück 
lagen nicht mehr so erheblich steigen werden. 
Wie die halbe Milliarde angelegt sein wird, darüber kann man auch 
nur Mutmaßungen äußern. Etwaige Wandlungen in diesen Beziehungen 
lassen sich nicht voraussehen, namentlich läßt sich nicht voraussehen, ob die 
Kassen mehr dazu übergehen werden, ihre Rücklagen in Hypotheken an 
zulegen. Nimmt man für diese halbe Milliarde Rücklagen die durch die 
Erhebung festgestellten Sätze, so ergibt sich folgendes:
	        
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