Hermann Halbach, Rcichskrankenversicherung.
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Welche die Reichsversicherungsordnung neu in die Krankenversicherung
eiubezieht, noch nicht feststeht. Weiter ist zu berücksichtigen, daß für die
wesentlichen Personengruppen, welche die Reichsversicherungsordnung nun
mehr der Krankenversicherung unterwirft, gerade in Hinsicht auf die
Leistungen besondere Bestimmungen vorgesehen sind, so namentlich für
die in der Landwirtschaft Beschäftigten. Auch läßt sich schwer feststellen,
welche Lohnbeträge für diese Gruppen, die land- und forstwirtschaftlichen
Arbeiter, das Gesinde, die Hausgewerbetreibenden, die unständigen Arbeiter
und die in Wandergewerbebetrieben Beschäftigten anzunehmen sind. Es
kann auch schwerlich die Lohnsteigerung, die eine Erhöhung der Bar
leistungen der Krankenkassen im Gefolge hat, sowie auch das Maß der
Einführung der neuen Mehrleistungen abgeschätzt werden. Richt voraus
sehen läßt sich ferner die Steigerung der Ausgaben, die durch höhere
Forderungen der Ärzte, Apotheker und Krankenanstalten bedingt wird.
Wie die auf Seite 245 gegebene Statistik beweist, verfügen zurzeit
sehr viele Krankenkassen nicht über die gesetzlichen Rücklagen. Wieder
holthat die Regierung darauf hingewirkt, daß die Rücklagen in der gesetz
lichen Höhe angesammelt werden. Zu tatkräftigen Maßnahmen in dieser
Beziehung ist es jedoch noch nicht gekommen. Es ist anzunehmen, daß
auch weiterhin die zuständigen Regierungsstellen hierbei den Wünschen
der Krankenkassen entgegenkommen und somit auch im Jahre 1920 viele
Krankenkassen über die Rücklagen in der gesetzlichen Höhe nicht verfügen
werden.
Unter Vorbehalt aller dieser Punkte möchte ich die Rücklagen sämt
licher Krankenkassen im Jahre 1 9 2 0 auf eine halbe Milliarde ansetzen.
Wenn auch nach Lage der Dinge in der Krankenversicherung stets
Steigerungen in den Ausgaben eintreten, so kann doch angenommen
werden, daß diese sich nicht mehr in so großem Umfange wie bis dahin
einstellen. Mit dieser Einschränkung kann in gewissem Sinne davon
gesprochen werden, daß um das Jahr 1920 herum in der Kranken
versicherung eine Art Beharrungszustand gegeben sein wird und die Rück
lagen nicht mehr so erheblich steigen werden.
Wie die halbe Milliarde angelegt sein wird, darüber kann man auch
nur Mutmaßungen äußern. Etwaige Wandlungen in diesen Beziehungen
lassen sich nicht voraussehen, namentlich läßt sich nicht voraussehen, ob die
Kassen mehr dazu übergehen werden, ihre Rücklagen in Hypotheken an
zulegen. Nimmt man für diese halbe Milliarde Rücklagen die durch die
Erhebung festgestellten Sätze, so ergibt sich folgendes: