Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II. Öffentliche Versicherung. 
Versicherung auch noch die Lasten aus der Invaliden- und Altersversiche 
rung tragen müssen. Von der den Knappschaftsvereinen nunmehr bei 
der Regelung der reichsgesetzlichen Hinterbliebenenfürsorge gegebenen Be 
fugnis, die knappschaftlichen Bezüge gegen die reichsgesetzlichen Renten 
aufzurechnen, dürften diese wohl ohne Ausnahme Gebrauch gemacht 
haben. 
Nicht in ihrer Gesamtheit, aber in erheblicher Zahl sind die Knapp 
schaftsvereine auch Träger der reichsgesetzlichen Alters- und Invaliden 
versicherung, soweit sie auf Grund der §8 8—10, 173 und 174 des 
JVG. die Zulassung als „besondere Kasseneinrichtung", d. h. als selb 
ständige Versicherungsanstalten gegen Invalidität und Alter neben den 
Landesversicherungsanstalten erlangt haben. Es sind dies zunächst der 
Saarbrücker Knappschaftsverein mit 52 905 Mitgliedern in 1911, der 
Allgemeine Knappschaftsvereiu zu Bochum, der 1890 durch Verschmelzung 
des Märkischen, des Essen-Werdenschen und des Mülheimer Vereins ge 
bildet, den rheinisch-westfälischen Bergbau umfaßt und 1911 357 321 Mit 
glieder zählte. 
Ferner haben sich 18 im übrigen völlig selbständige Knappschafts 
vereine verschiedener Bundesstaaten für die Zwecke des JVG. zu der 
Norddeutschen Knappschaitspensionskasse zusammengeschlossen, und zu dem 
gleichen Zweck haben sich die sächsischen Knappschaftsvereine zu der All 
gemeinen Knappschaftspensionskasse für das Königreich Sachsen vereinigt. 
Beschränken wir uns jedoch vorläufig auf die allen Knappschafts 
vereinen gemeinsamen Aufgaben: die reichsgesetzliche Krankenversicherung 
und die landesgesetzliche Pensionsversicherung. Die Mittel zu den hieraus 
sich für sie ergebenden Leistungen gewinnen sie wie die anderen großen 
öffentlichen Versicherungseinrichtungen hauptsächlich aus den Beiträgen 
der einzelnen Mitglieder und Werksbesitzer; hierzu treten noch Zinsen 
vorhandener Kapitalien, Eintrittsgelder, Geldstrafen, Einkünfte aus Schen 
kungen und Stiftungen u. a. m. 
Wie sich die Einnahmen der Knappschaftsvereine in Preußen und 
in Deutschland in den letzten 20 Jahren insgesamt und auf ein Mit 
glied gestaltet haben, ist aus der folgenden Zusammenstellung zu ent 
nehmen (siehe Tabelle S. 257). 
Es sind gewaltige Summen, die den Knappschaftsvereinen zufließen, 
auf 122,3 Mill. Mk. beliefen sich 1910 ihre Einnahmen, die in dem 
20 jährigen Zeitraum 1891—1910 eine Steigerung auf mehr als das 
Dreiundeiuhalbfache erfahren haben. Da gleichzeitig die Mitgliederzahl 
entfernt nicht in demselben Maße gewachsen ist, ergibt sich eine Zunahme
	        
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