Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  öffentliche  Versicherung.

zinsen  und  in  einem  innerhalb  der  mutmaßlichen  Lebensdauer  der  betreffenden ­
  Pensionskasse  liegenden  Zeitraum  zu  tilgen  und  sodann  die
neu  entstehende  Last  zum  mindesten  auf  der  Grundlage  des  Kapitaldeckungsverfahrens ­
  zu  sichern.  Dementsprechend  waren  also  die  Beiträge  zu  erhöhen.
(S.  Bertrams  a.  a.  O.  S.  1418.)
Über  die  Gliederung  der  Einnahmen  liegen  für  die  Gesamtheit  der
deutschen  Knappschaftsvereine  keine  Angaben  vor,  wohl  aber  für  die
preußischen  Knappschaftsvereine,  allerdings  auch  nur  getrennt  nach
Kranken-  und  Pensionskasse  für  die  Jahre  1908,  1909  und  1910.  Deren
Einnahmen  setzten  sich  wie  folgt  zusammen:
1.  bei  der  Krankenkasse:

Jahr

Beiträge
u.  Eintrittsgelder ­

Mk.

Vermögenserträge ­

Mk.

Ersatzleistungen ­

lUVG.)
MI.

Sonstiges
Mk.

Zusammen
Mk.

1908
1909
1910

35  544968
36  841  575
37  581  888

153  207
337  214
430  773

903  356
859  991
903  505

210  722
226  858
196  979

36  812  248
38  265  638
39  113  145

1910

96,09  °/o

1,10  °/o

2,31  °/o

0,50  °/o

100  0/0

2.

bei  der  P

ensionskasse:

Jahr

Beiträge
u.  Eintrittsgelder ­

Mk.

Anerkennungs ­
 ­

Mk.

Vermögenserträge ­

Mk.

Sonstiges
Mk.

Zusammen
Mk.

1908
1909
1910

61  358  845
60  946  776
62  035  760

74  649
79  090
82  776

5  809  610
7  235  903
8  571  493

722  905
631  897
662  775

67  966  009
68  893  666
71  352  804

1910

86,94o/o

0,12  °/<>

12,01  °/o

0,93  °/o

100  0/0

Den  bei  weitem  wichtigsten  Einnahmeposten  bilden  die  Beiträge,  die
1910  einschließlich  der  Eintrittsgelder  bei  der  Krankenkasse  96  %  und
bei  der  Pensionskasse  rund  87  %  der  Gesamteinnahmen  ausmachten.  In
der  Verteilung  der  Beiträge  auf  Werksbesitzer  und  Arbeiter  bestand  von
Verein  zu  Verein  vielfach  große  Verschiedenheit.  Während  früher  der
gesetzliche  Mindestbetrag  der  Arbeitgeberbeiträge  auf  die  Hälfte  der  Arbeiterbeiträge ­
  festgesetzt  war,  stellte  sich,  wie  schon  erwähnt,  der  Beitragssatz
der  Werksbesitzer  bereits  vor  dem  Inkrafttreten  der  Knappschaftsnovelle
von  1906  bei  der  Mehrzahl  der  Vereine  wesentlich  höher;  so  leisteten
            
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