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II. Öffentliche Versicherung.
Versicherung auch noch die Lasten aus der Invaliden- und Altersversicherung
tragen müssen. Von der den Knappschaftsvereinen nunmehr bei
der Regelung der reichsgesetzlichen Hinterbliebenenfürsorge gegebenen Befugnis,
die knappschaftlichen Bezüge gegen die reichsgesetzlichen Renten
aufzurechnen, dürften diese wohl ohne Ausnahme Gebrauch gemacht
haben.
Nicht in ihrer Gesamtheit, aber in erheblicher Zahl sind die Knappschaftsvereine
auch Träger der reichsgesetzlichen Alters- und Invalidenversicherung,
soweit sie auf Grund der §8 8—10, 173 und 174 des
JVG. die Zulassung als „besondere Kasseneinrichtung", d. h. als selbständige
Versicherungsanstalten gegen Invalidität und Alter neben den
Landesversicherungsanstalten erlangt haben. Es sind dies zunächst der
Saarbrücker Knappschaftsverein mit 52 905 Mitgliedern in 1911, der
Allgemeine Knappschaftsvereiu zu Bochum, der 1890 durch Verschmelzung
des Märkischen, des Essen-Werdenschen und des Mülheimer Vereins gebildet,
den rheinisch-westfälischen Bergbau umfaßt und 1911 357 321 Mitglieder
zählte.
Ferner haben sich 18 im übrigen völlig selbständige Knappschaftsvereine
verschiedener Bundesstaaten für die Zwecke des JVG. zu der
Norddeutschen Knappschaitspensionskasse zusammengeschlossen, und zu dem
gleichen Zweck haben sich die sächsischen Knappschaftsvereine zu der Allgemeinen
Knappschaftspensionskasse für das Königreich Sachsen vereinigt.
Beschränken wir uns jedoch vorläufig auf die allen Knappschaftsvereinen
gemeinsamen Aufgaben: die reichsgesetzliche Krankenversicherung
und die landesgesetzliche Pensionsversicherung. Die Mittel zu den hieraus
sich für sie ergebenden Leistungen gewinnen sie wie die anderen großen
öffentlichen Versicherungseinrichtungen hauptsächlich aus den Beiträgen
der einzelnen Mitglieder und Werksbesitzer; hierzu treten noch Zinsen
vorhandener Kapitalien, Eintrittsgelder, Geldstrafen, Einkünfte aus Schenkungen
und Stiftungen u. a. m.
Wie sich die Einnahmen der Knappschaftsvereine in Preußen und
in Deutschland in den letzten 20 Jahren insgesamt und auf ein Mitglied
gestaltet haben, ist aus der folgenden Zusammenstellung zu entnehmen
(siehe Tabelle S. 257).
Es sind gewaltige Summen, die den Knappschaftsvereinen zufließen,
auf 122,3 Mill. Mk. beliefen sich 1910 ihre Einnahmen, die in dem
20 jährigen Zeitraum 1891—1910 eine Steigerung auf mehr als das
Dreiundeiuhalbfache erfahren haben. Da gleichzeitig die Mitgliederzahl
entfernt nicht in demselben Maße gewachsen ist, ergibt sich eine Zunahme