Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

Versicherung  auch  noch  die  Lasten  aus  der  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  tragen  müssen.  Von  der  den  Knappschaftsvereinen  nunmehr  bei
der  Regelung  der  reichsgesetzlichen  Hinterbliebenenfürsorge  gegebenen  Befugnis, ­
  die  knappschaftlichen  Bezüge  gegen  die  reichsgesetzlichen  Renten
aufzurechnen,  dürften  diese  wohl  ohne  Ausnahme  Gebrauch  gemacht
haben.
Nicht  in  ihrer  Gesamtheit,  aber  in  erheblicher  Zahl  sind  die  Knappschaftsvereine ­
  auch  Träger  der  reichsgesetzlichen  Alters-  und  Invalidenversicherung, ­
  soweit  sie  auf  Grund  der  §8  8—10,  173  und  174  des
JVG.  die  Zulassung  als  „besondere  Kasseneinrichtung",  d.  h.  als  selbständige ­
  Versicherungsanstalten  gegen  Invalidität  und  Alter  neben  den
Landesversicherungsanstalten  erlangt  haben.  Es  sind  dies  zunächst  der
Saarbrücker  Knappschaftsverein  mit  52  905  Mitgliedern  in  1911,  der
Allgemeine  Knappschaftsvereiu  zu  Bochum,  der  1890  durch  Verschmelzung
des  Märkischen,  des  Essen-Werdenschen  und  des  Mülheimer  Vereins  gebildet, ­
  den  rheinisch-westfälischen  Bergbau  umfaßt  und  1911  357  321  Mitglieder ­
  zählte.
Ferner  haben  sich  18  im  übrigen  völlig  selbständige  Knappschaftsvereine ­
  verschiedener  Bundesstaaten  für  die  Zwecke  des  JVG.  zu  der
Norddeutschen  Knappschaitspensionskasse  zusammengeschlossen,  und  zu  dem
gleichen  Zweck  haben  sich  die  sächsischen  Knappschaftsvereine  zu  der  Allgemeinen ­
  Knappschaftspensionskasse  für  das  Königreich  Sachsen  vereinigt.
Beschränken  wir  uns  jedoch  vorläufig  auf  die  allen  Knappschaftsvereinen ­
  gemeinsamen  Aufgaben:  die  reichsgesetzliche  Krankenversicherung
und  die  landesgesetzliche  Pensionsversicherung.  Die  Mittel  zu  den  hieraus
sich  für  sie  ergebenden  Leistungen  gewinnen  sie  wie  die  anderen  großen
öffentlichen  Versicherungseinrichtungen  hauptsächlich  aus  den  Beiträgen
der  einzelnen  Mitglieder  und  Werksbesitzer;  hierzu  treten  noch  Zinsen
vorhandener  Kapitalien,  Eintrittsgelder,  Geldstrafen,  Einkünfte  aus  Schenkungen ­
  und  Stiftungen  u.  a.  m.
Wie  sich  die  Einnahmen  der  Knappschaftsvereine  in  Preußen  und
in  Deutschland  in  den  letzten  20  Jahren  insgesamt  und  auf  ein  Mitglied ­
  gestaltet  haben,  ist  aus  der  folgenden  Zusammenstellung  zu  entnehmen ­
  (siehe  Tabelle  S.  257).
Es  sind  gewaltige  Summen,  die  den  Knappschaftsvereinen  zufließen,
auf  122,3  Mill.  Mk.  beliefen  sich  1910  ihre  Einnahmen,  die  in  dem
20  jährigen  Zeitraum  1891—1910  eine  Steigerung  auf  mehr  als  das
Dreiundeiuhalbfache  erfahren  haben.  Da  gleichzeitig  die  Mitgliederzahl
entfernt  nicht  in  demselben  Maße  gewachsen  ist,  ergibt  sich  eine  Zunahme
            
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