260
II. Öffentliche Versicherung.
höheren Geldlohn zahlen, ohne daß dadurch seine Belastung gesteigert
und seine Wettbewerbsfähigkeit gemindert würde.
In diesem Zusammenhang sei kurz auf die Belastung der Produktion
durch die knappschaftliche Versicherung eingegangen, und zwar wiederum
an dem Beispiel des Ruhrbergbaues.
Es betrugen die Knappschaftsgefälle einschließlich (ab 1892) der
Beiträge zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung:
auf
vom Gesamt
1 t Förderung
wert der Förderung
Mk.
°/°
1857 .
. . 0,21
2,30
1860 .
. . 0,19
2,94
1870 .
. . 0,13
2,31
1880 .
. . 0,19
4,21
1885 .
. . 0,18
3,86
1890 .
. . 0,26
3,32
1895 .
. . 0,34
5,09
1900 .
. . 0,43
5,02
1905 .
. . 0,49
5,87
1910 .
. . 0,63
6,48
1911 .
. . 0,63
6,44
Was die Belastung mit 0,63 Pf. aus 1 t und ihre Steigerung um
50 Pf., wenn man vom Jahre des Tiefstandes (1870) in der obigen
Zusammenstellung ausgeht, bedeuten, erhellt aus der Tatsache, daß im
Ruhrbergbau in den letzten 5 Jahren an Dividende und Ausbeute auf
1 k Förderung verteilt worden sind:
1907
1,28
Mk.
1908. ....
1,14
„
1909
0,98
„
1910
1,02
„
1911
1,11
„
Das Verhältnis der Knappschastsgefälle zum Gesamtwert der Förde
rung ist jedoch in den späteren Jahren nicht so hoch, wie es die Tabelle
angibt, da der von den Oberbergämtern ermittelte Wert der Förderung
nur den Wert der Rohkohle begreift, dagegen die Werterhöhung durch
Aufbereitung, Verkokung, Brikettierung usw., die vornehmlich im letzten
Jahrzehnt ganz außerordentliche Fortschritte gemacht hat, unberücksichtigt
läßt. Dagegen sind in den Knappschaftsgefällen auch die Versicherungs
beträge enthalten, die für die in den Nebenbetrieben des Steinkohlen-