Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Heinz  Potthoff,  Angestelltmverficherung.  277
kaffen  anerkannt  werden  und  Angestellte,  für  die  irgendein  Lebensversicherungsvertrag ­
  vor  dem  5.  Dezember  1911  abgeschlossen  war,
von  ihrer  Beitragspflicht  befreit  werden  (der  Arbeitgeber  muß  seine
Beitragshälfte  entrichten).  In  der  amtlichen  Denkschrift  von  1907
ist  auf  Grund  einer  Privatenquete  festgestellt,  daß  52  %  der  männlichen ­
  und  7  %  der  weiblichen  Angestellten  privatim  versichert
waren,  und  die  durchschnittliche  Prämie  seitens  des  Arbeitgebers
4°/o,  seitens  des  Versicherten  S'U  %  betrug.  Man  kann  diese
Zahlen  unmöglich  auf  die  Gesamtheit  der  Angestellten  übertragen,
sondern  wird  annehmen  dürfen,  daß  allerhöchstens  10  %  der  Versicherungspflichtigen ­
  von  der  neuen  Beitragspflicht  freikommen
werden.
3.  Personen,  die  beim  Inkrafttreten  des  Gesetzes  bereits  55  Jahre  alt
sind,  können  unter  Umständen  auf  Antrag  befreit  werden.  Das  betrifft ­
  etwa  50  000  Angestellte,  doch  dürften  gerade  unter  ihnen
viele  sein,  welche  schon  privatim  versichert  sind.
Demgegenüber  stehen  auch  Möglichkeiten  der  Prämicnerhöhung:
1.  Im  Jahre  1913  können  Angestellte  mit  höherem  Gehalte  und
frühere  Angestellte  freiwillig  in  die  Versicherung  eintreten.
2.  In  den  Jahren  1913—15  kann  durch  Einzahlung  der  Prämienreserve ­
  die  Wartezeit  abgekürzt  werden.
3.  Jüngere  Angestellte  können  freiwillig  in  eine  höhere  als  die  zuständige ­
  Gehaltsklasse  übertreten.  Alle  können  beim  Sinken  des
Einkommens  in  der  höheren  Klasse  bleiben.
4.  Jede  bestehende  Sicherung  kann  freiwillig  fortgesetzt  werden.
In  welchem  Maße  von  den  verschiedenen  Möglichkeiten  Gebrauch
gemacht  wird,  läßt  sich  schwer  schätzen.  Wahrscheinlich  wird  das  Mehr
und  Weniger  sich  großenteils  ausgleichen  und  man  wird  nicht  mehr  als
10  %  von  der  geschätzten  Prämiensumme  abzusetzen  haben.
Es  würden  demnach  jährlich  etwa  185  Mill.  Mk.  an  Prämien
zu  entrichten  sein.  Davon  je  die  Hälfte  zu  Lasten  der  Versicherten  selbst,
und  ihrer  Arbeitgeber.  Wieweit  diese  Verteilung  tatsächlich  durchgeführt
und  durch  Preisänderungen  auf  den  Konsum  abgewälzt  wird,  läßt  sich
schwer  vorhersagen.  Ebenso,  welche  Rückwirkung  das  neue  Gesetz  aus  die
private  Lebensversicherung  haben  wird.  Man  muß  also  mit  der  Wahrscheinlichkeit ­
  rechnen,  daß  im  Jahrzehnte  1913—1922  neue  1 8 U  Milliarden
Mark  an  Prämien  zu  sozialen  Versicherungszwecken  eingehen.
Versicherungsleistungen  werden  in  den  ersten  fünf  Jahren
nur  in  sehr  geringem  Maße  zu  zahlen  sein,  nämlich  nur:
            
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