Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II.  Öffentliche  Versicherung.

stalten  aus.  Dieser  Umstand  gab  einerseits  Anlaß,  daß  die  preußischen
ö.  F.A.  in  den  sechziger  Jahren,  gewissermaßen  als  Ausgleich,  die  Erlaubnis ­
  zum  Betriebe  der  Fahrnisversicherung  erhielten  und  zum  anderen
bewirkte  er,  daß  diese  Anstalten  unter  dem  befruchtenden  Einfluß  des
Wettbewerbs  ihre  Einrichtungen  zum  Wähle  ihrer  Versicherungsnehmer
immer  mehr  verbesserten.  Eine  weitere  technisch  günstige  Folge  der  Aufhebung ­
  des  Versicherungszwanges  und  der  dadurch  bedingten  Risikenverschlechterung ­
  war  ferner  der  Umstand,  daß  sich  eine  große  Zahl  der
kleinen  und  kleinsten  Gebilde  unter  den  ö.  F.A.  zu  größeren  leiftungg
fähigen  Anstalten  zusammenschließen  mußten,  ein  Prozeß,  der  auch  jetzt
noch  langsam  weiter  fortschreitet  und  im  Hinblick  auf  die  immer  noch
verhältnismäßig  große  Anzahl  kleiner  nur  ein  Stadtgebiet  umfassender
ö.  F.A.  nicht  zum  Stillstand  kommen  sollte.  Diese  kleinen  Anstalten
erhalten  sich,  wie  bei  der  Besprechung  der  einzelnen  Tabellen  bewiesen  wird,
meistens  nur  durch  Rückdeckung  fast  ihres  gesamten  Bestandes  bei  Privatversicherern. ­
  Sie  verlieren  aber  dadurch  meines  Erachtens  die  Berechtigung
zu  einer  selbständigen  Existenz,  da  sie  tatsächlich  nur  noch  verschleierte
billig  arbeitende  Vertretungen  ihrer  Rückversicherer  sind,  die  naturgemäß
auf  den  Geschäftsbetrieb  einen  weitgehenden  Einfluß  ausüben  und  dadurch ­
  den  öffentlich-rechtlichen  Charakter  der  Anstalten  verwischen  müssen.
Während  die  Mehrzahl  der  preußischen  Anstalten  unter  dem  Einfluß
mauchesterlicher  Ideen  zu  Gebäude-  und  Fahrnisversicherungsanstalten
ohne  Zwang  sich  umgestalteten,  behielten  sämtliche  außerpreußischen  Anstalten ­
  mit  Ausnahme  derjenigen  des  Herzogtums  Sachsen-Koburg-GothaM
ihren  Charakter  als  Zwangs-  oder  Monopol-Gebäudeversicherungsanstalten
bei.  Alle  ö.  F.A.  sind  jedoch,  wie  Tabelle  I  zeigt,  auch  heute  noch  vorwiegend ­
  Gebäudeversicherungsanstalten,  wenngleich  sich  im  Laufe  der  Jahre
ein  langsames  Steigen  des  Anteils  der  Fahrnisversicherung  am  gesamten
Geschäft  der  N.Zw.A.  deutlich  zeigt.
Ohne  eine  eigene  ö.  F.A.  sind  zurzeit  nur  wenige  deutsche  Bundesstaaten ­
  und  Landesteile,  nämlich  Bremen,  die  Fürstentümer  Reuß  jüngere
und  ältere  Linie,  die  Fürstentümer  Schwarzburg  -  Sondershausen  und
Schwarzburg-Rudolstadt,  sowie  das  Reichsland  Elsaß-Lothringen u .  In
den  meisten  dieser  Gebiete  sind  benachbarte  preußische  Sozietäten  zugelassen. ­

Sie  betreibt  Gebäude-  und  Fahrnisversicherung  »ach  dem  Grundsätze  des
freiwilligen  Beitritts  wie  die  preußischen  Anstalten.
11  Für  Elsaß-Lothringen  hat  im  März  die  Zweite  Kammer  die  Errichtung
einer  staatlichen  Gebäudeversicherung  angeregt.
            
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