Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung. Z05 
Abgesehen davon aber muß eine unvollkommene Rückdeckungsgelegenheit 
die Aufnahmefähigkeit der ö. F.A. für große und schwere Risiken (der 
Höhe der Versicherungssumme wie der Art der Risiken nach) beeinträchtigen, 
ein Faktor, der für die Wettbewerbsfähigkeit der N.Zw.A. in das Ge 
wicht füllt. Deshalb ist ein geeigneter Ausbau der Rückdeckungsmöglich 
keiten durch Verbandsbildung ohne Anlehnung an die Privatversicherer, 
verbunden mit größerer Zersplitterung der Risikenmassen durch internatio 
nale Retrozession, eine Aufgabe, deren wirksame Durchführung die Be 
deutung des öffentlichen Feuerversichernngswesens erheblich steigern und 
ihnen im Laufe der Zeit eine wesentliche Erweiterung ihres Aufgaben 
kreises gestatten würde. Dieser Umstand ist von den ö. F.A. sehr wohl 
erkannt und es darf erwartet werden, daß die Grundlagen für eine zweck, 
entsprechende Organisation in absehbarer Zeit vorhanden sind. 
Vergleicht man die alljährlich in den „Mitteilungen für die öffent 
lichen Feuerversichernngsanstalten" veröffentlichten Verwaltungsergebnisse 
in bezug auf die Art und den Umfang der Rückdeckung miteinander, so 
zeigt sich, daß die Rückdeckungsmöglickkeit bei Privatgesellschaften vor 
allem von jenen kleinen, in der Mehrzahl auf den Bezirk einer Stadt 
beschränkten und mit Zwangsrechten nicht ausgestatteten Sozietäten be 
nutzt wird, die sich im übrigen meist von der Beteiligung an Verbands 
bestrebungen fast ängstlich fernhalten. Von solchen Anstalten hatten 
drei^ 100 °/o, drei 2° 95 bzw. über 99% und zwei^ 50 und 66,6% 
ihres gesamten Bestandes ständig bei Privatversicherern rückgedeckt. Von 
den 27 N.Zw.A., einschließlich der beiden schleswig-holsteinischen adeligen 
Brandgilden, hatten im übrigen durchschnittlich 14 ständige Rückdeckung 
bei dem „Verbände" allein oder in Verbindung mit Privatversicherern 
in verschiedenen Anteilen bis zu höchstens 50 % ihres Vcrsicherungs- 
bestandes; fünf * 20 21 22 N.Zw.A. benutzten überhaupt keine Rückdeckungsgelegen 
heit, während von den 24 Zw.A. 20 23 keine Rückversicherung benötigten. 
die Brandstiftung regelmäßig zunehmen, zum anderen werden viele Versicherungs 
nehmer nicht in der Lage sein, regelmäßig ihre Beiträge aufzubringen. 
is> Die städtischen Brandtäffen in Rostock und Wismar und die „Ritterschaft- 
liche" in Schauen a. Harz. 
20 Die beiden Städtesozietäten in Lübeck und diejenige der Stadt Stralsund. 
21 Die Stüdtesozietüten Elbing und Thorn. 
22 Rheinprovinz, Westfalen, Pommern, mecklenburgischen Städte, die adelige 
Brandgilde für Gebäude. 
^ Bayern, Sachsen, Württemberg, Hessen, Baden, Oldenburg, die Dominal- 
anstalt in Mecklenburg, Altenburg, Braunschweig, Anhalt, Lippe-Detmold, Hamburg, 
Hohenzollern, Jever, die Stadt Berlin, die beiden ostfriesischen landschaftlichen An- 
Schristcn 137. IV. 20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.