322
II. Öffentliche Versicherung.
in die 3. Klasse 29 Städte und 475 Landgemeinden,
„ „ 4. „ (mit dem höch
sten Beitragssatz) .... 55 (!) „ u. nur 117 „
Die hiernach sich ergebende erhebliche Bedeutung der ö. F.A. für
weite und besonders schutzbedürftige Kreise der deutschen Volkswirtschaft
wird durch unsere, das letzte Jahrzehnt umfassende Statistik bestätigt,
wie die Tabellen II und III zeigen, in denen die von den ö. F.A.
erhobenen und an die Versicherungsnehmer in Form von Brand
entschädigungen zurückgezahlten Beiträge im einzelnen zusammengefaßt sind.
(Tab. II u. III S. 314—321.)
Es ist offensichtlich, daß eine Versicherungsunternehmung um so
wertvoller für ihre Versicherungsnehmer ist, je größer der Nutzwert der
einzelnen Beiträge ist, d. h. je größer der Teil der Beiträge ist, der für
Schadenauswand zurückgezahlt wird und je geringer der Kostenaufwand
ist, der auf Verwaltungskosten entfällt- Wie die Tabelle III ausweist,
erhalten die Versicherungsnehmer einen sehr erheblichen Teil ihrer Bei
träge in Form von Schadenvergütungen zurück, der für die angegebene
Zeit zwischen 68,6 und 83,5 °/o schwankte. Die Beiträge sind so ein
getragen, wie sie als Einnahmen in den einzelnen Verwaltungsberichten
angegeben sind. Sie umfassen demgemäß nicht nur jährliche Prämien,
sondern auch die Beiträge für unterjährige und mehrjährige Verträge
mit Vorauszahlung, da eine Berücksichtigung der nur ganzjährigen Bei
träge mangels Unterlagen nicht möglich war. Die durch diese Eintragungsart
entstehenden Ungleichmäßigkeiten werden aber dadurch ausgeglichen, daß
die Übersicht einen Zeitraum von 10 Jahren umfaßt, und weil es sich
letzten Endes doch nur um das Verhältnis der aus den Tabellen sich
ergebenden Zahlen zueinander handelt.
Prüft man das Verhältnis der Entschädigungen bei den Zwangs
und Nichtzwaugsanstalten und das Verhältnis der Versicherungsbestände
beider Kategorien zueinander, so ergibt sich, daß, obgleich der Ver
sicherungsbestand der Zw.A. fast doppelt so hoch ist wie derjenige der
N.Zw.A., die absolute Gesamtschäden-Summe der N.Zw.A. im Durch,
schnitt regelmäßig fast ebenso hoch ist als diejenige der Zw.A. Das ist
ein weiterer zahlenmäßiger Beweis dafür, daß der Risikenbestand der
N.Zw.A. im allgenieinen ungünstiger zusammengesetzt sein muß als der
jenige der Zw.A.
Vergleicht man die für die Zw.A. und N.Zw.A. getrennt an
gegebenen Summen und Verhältniszahlen über die Beiträge und Schaden
zahlungen, so ergibt sich, daß der Nutzwert der Prämien der Zw.A-