P. Damm, Die öffentliche Schadenverfichcrung.
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Millionen belief, so ist der gesamte Vermögensbestand dieser Anstalten
demgemäß ebenfalls über 3 Vs mal höher als der Schadenbedarf. Dies
beweist, daß der Sicherheitskoesfizient dieser Anstalten ein bemerkenswert
starker ist, ein Umstand, der im Hinblick ans die bisher geringfügige
Rolle der Rückdeckung bei diesen Anstalten von besonderer Bedeutung ist.
(Siehe Tab. IX—X, Fahnentabellen.)
In welcher Weise die ö.F.A. ihre flüssigen Barbestände und
Vermögensmassen finanziell nutzbar angelegt haben, ergeben des
näheren die Tabellen IX und X. Sie umfassen, wie ein Vergleich mit
dem in Tabelle VIII nachgewiesenen Vermögen ausweist, auch die Ein
gänge an laufenden Beiträgen, soweit solche finanziell, wenn auch nur
aus kurze Zeit, ausgenutzt, d. h. zinstragend angelegt sind. Die Durch
sicht der Einzelrubriken dieser beiden Tabellen zeigt, daß, obgleich von
einer Reihe von Anstalten getrennte Zahlen noch nicht zu erhalten waren 37 ,
etwa die Hälfte des gesamten Vermögensbestandes in Wertpapieren
und fast ein Viertel bei Banken und öffentlichen Kassen angelegt war.
Die erzielten Zinssätze schwankten durchschnittlich zwischen 2—S 1 le°lo.
Eintragungen in das Reichs- oder Staatsschuldbuch, die auch dem Wert
papierkonto hätten zugerechnet werden können, da ein entsprechender
Betrag der Wertpapiere aus dem Verkehr zurückgezogen wird, fanden
nur in ausfällig geringem Maßstabe statt, nämlich mit 10 % des Gesamt
bestandes in Wertpapieren. Zu den einzelnen Rubriken, die in Gruppen
aus den Verwaltungsberichten herausgezogen wurden, ist zu bemerken,
daß es sich bei den Banken überwiegend um Staats- oder ähnliche
öffentliche Banken handelte, ferner, daß die Wertpapiere zum größeren
Teil Anleihen der betreffenden Bundesstaaten oder öffentlicher, in den
Bezirken der betreffenden Anstalten tätiger Körperschaften (Landschaften usw.),
in zweiter Linie erst Anleihen des Reichs umfaßten und daß die betreffenden
Bestände nur zu einem sehr geringen Teil in sonstigen mündelsicheren
Wertpapieren (z. B. Stadtschuldverschreibungen) angelegt waren. In
dustrielle oder ausländische Wertpapiere kamen als Anlagewerte nicht in
Betracht. Die in Spalte 4 aufgeführten Darlehen an Gemeinden und
öffentliche Verbände waren fast durchweg solche, die gegen schriftlichen
Darlchnsvertrag auf feste Zinsen zum Zwecke der Verbesserung der Feuer-
sicherheit oder als Anleihen für gemeinnützige Unternehmungen gegeben
waren. Angaben darüber, in welchen Grundstücken (Stadt, Land, Wohn-
-n Ende 1911 waren es 57,6 der Aktiva; sie brachten 3,3 Millionen buchmäßige
Kursverluste.