Zusammenfassung.
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Hunderte von Millionen Mark, die von den Versicherungsträgern
(namentlich der Reichsinvalidenversicherung und den öffentlichen Feuer
versicherungsanstalten) als Darlehen an Gemeinden gegeben sind, ferner
auch die kleineren Beträge, die als Sparkassenguthaben ausgewiesen sind.
Im ganzen dürften mindestens 5 Milliarden Mark in Bodenleihe aus
gegeben sein. (Nicht gerechnet die 1 U Milliarde für die Anlage in
eigenem Grundbesitz.) Diese Summe dürfte im nächsten Jahrzehnt noch
eine gewaltige Steigerung erfahren. Nicht nur durch allgemeinen Zu
wachs des Geschäfts, sondern auch durch die unter Punkt 7 erwähnte
wachsende Vorliebe der Anstalten für diese Anlageart und vor allem durch
die Erweiterung der Reichsversichernng. Die Reichsversicherungsanstalt
für Angestellte wird vom Jahre 1913 ab voraussichtlich mindestens
100 Millionen jährlich in Hypotheken und anderer Bodenleihe anlegen,
so daß sie nach einem Jahrzehnt eine Milliarde dort investiert haben
wird. Auch in der übrigen sozialen Versicherung dürften die Anlagen
sich verdoppeln, so daß 1920 mindestens 2 Milliarden aus der sozialen
Versicherung im Boden stecken. Kann man bei der geschäftlichen Ver
sicherung auch nicht mit einer Verdoppelung rechnen, so doch mit einer
sehr starken Zunahme; und es ergibt sich am Schluß des kommenden
Jahrzehnts eine Summe von vielleicht 9 Milliarden Mark, die im
deutschen Boden verankert sind. (Näheres Übersicht 7.)
Welche Wirkung wird das haben? — Da für diese Summen nur
mündelsichere erste Hypotheken auf Wohnhäuser, Landgüter und andere
sichere Objekte mit dauerndem Ertrage in Frage kommen, da erfahrungs
gemäß der weitaus größte Betrag sich auf eine kleine Zahl von Groß
städten konzentriert, so kann wohl ein Druck auf den Zinsfuß für erst
klassige Anlagen die Folge sein. Es ist aber leider nicht zu erwarten,
daß damit eine Verbilligung des Wohnens herbeigeführt wird, sondern
auf Grund unseres Hypothekenrechts mit seiner schematischen Rangfolge
ohne Rücksicht auf den Zweck der Beleihung, mit feiner Absorbierung
des Gebäudes durch den Boden wird die Verbilligung des Kredits nur
eine Steigerung des Bodenpreises, damit eine Erhöhung der Beleihungs
grenze bewirken. Die starke Beanspruchung des Kapitals durch den
reinen Bodenwert wird die Mittel für den Bau vermindern, vielleicht
verteuern, den Bauaufwand im ganzen steigern. Die Vorteile der wirt
schaftlichen Entwicklung werden von der Bodenrente verschluckt, so lange
es nicht möglich ist, Boden und Bauwerk zu trennen und das Kapital
in erster Linie dem Bauwesen dienstbar zu machen *.
- Bgl. dazu Wehermann: Zur Geschichte des Jmmobiliar-Krcditwesens in