Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Zusammenfassung. 
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Hunderte von Millionen Mark, die von den Versicherungsträgern 
(namentlich der Reichsinvalidenversicherung und den öffentlichen Feuer 
versicherungsanstalten) als Darlehen an Gemeinden gegeben sind, ferner 
auch die kleineren Beträge, die als Sparkassenguthaben ausgewiesen sind. 
Im ganzen dürften mindestens 5 Milliarden Mark in Bodenleihe aus 
gegeben sein. (Nicht gerechnet die 1 U Milliarde für die Anlage in 
eigenem Grundbesitz.) Diese Summe dürfte im nächsten Jahrzehnt noch 
eine gewaltige Steigerung erfahren. Nicht nur durch allgemeinen Zu 
wachs des Geschäfts, sondern auch durch die unter Punkt 7 erwähnte 
wachsende Vorliebe der Anstalten für diese Anlageart und vor allem durch 
die Erweiterung der Reichsversichernng. Die Reichsversicherungsanstalt 
für Angestellte wird vom Jahre 1913 ab voraussichtlich mindestens 
100 Millionen jährlich in Hypotheken und anderer Bodenleihe anlegen, 
so daß sie nach einem Jahrzehnt eine Milliarde dort investiert haben 
wird. Auch in der übrigen sozialen Versicherung dürften die Anlagen 
sich verdoppeln, so daß 1920 mindestens 2 Milliarden aus der sozialen 
Versicherung im Boden stecken. Kann man bei der geschäftlichen Ver 
sicherung auch nicht mit einer Verdoppelung rechnen, so doch mit einer 
sehr starken Zunahme; und es ergibt sich am Schluß des kommenden 
Jahrzehnts eine Summe von vielleicht 9 Milliarden Mark, die im 
deutschen Boden verankert sind. (Näheres Übersicht 7.) 
Welche Wirkung wird das haben? — Da für diese Summen nur 
mündelsichere erste Hypotheken auf Wohnhäuser, Landgüter und andere 
sichere Objekte mit dauerndem Ertrage in Frage kommen, da erfahrungs 
gemäß der weitaus größte Betrag sich auf eine kleine Zahl von Groß 
städten konzentriert, so kann wohl ein Druck auf den Zinsfuß für erst 
klassige Anlagen die Folge sein. Es ist aber leider nicht zu erwarten, 
daß damit eine Verbilligung des Wohnens herbeigeführt wird, sondern 
auf Grund unseres Hypothekenrechts mit seiner schematischen Rangfolge 
ohne Rücksicht auf den Zweck der Beleihung, mit feiner Absorbierung 
des Gebäudes durch den Boden wird die Verbilligung des Kredits nur 
eine Steigerung des Bodenpreises, damit eine Erhöhung der Beleihungs 
grenze bewirken. Die starke Beanspruchung des Kapitals durch den 
reinen Bodenwert wird die Mittel für den Bau vermindern, vielleicht 
verteuern, den Bauaufwand im ganzen steigern. Die Vorteile der wirt 
schaftlichen Entwicklung werden von der Bodenrente verschluckt, so lange 
es nicht möglich ist, Boden und Bauwerk zu trennen und das Kapital 
in erster Linie dem Bauwesen dienstbar zu machen *. 
- Bgl. dazu Wehermann: Zur Geschichte des Jmmobiliar-Krcditwesens in
	        
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