3
^er Inhalt des vorliegenden Bandes von Untersuchungen über das
deutsche Versicherungswesen ist bedingt durch seine Entstehungsgeschichte und
durch seine Verbindung mit den Untersuchungen über das Sparwesen.
Zwei verschiedene Gebiete der Staatspolitik im Reiche und in Preußen
haben wiederholt Veranlassung gegeben zur Erörterung der Bedeutung, welche
die öffentlichen und privaten Versicherungseinrichtungen für den Geldmarkt
und damit für das Wirtschaftsleben Deutschlands haben: Finanzpolitik und
Sozialpolitik.
Der verhältnismäßig ungünstige Kursstand der Staatsanleihen
hat den Vorschlag veranlaßt, durch Reichs- oder Staatsgesetz den Ver
sicherungsanstalten, den öffentlichen Sparkassen, aber auch den Depositen
banken und ähnlichen Spareinrichtungen die Verpflichtung der Anlage eines
bestimmten Teiles ihres Vermögens (im besonderen der Reserven) in
deutschen Reichs- oder Staatspapieren aufzuerlegen, um auf diese Weise
diesen Papieren einen ständigen, stets wachsenden, aufnahmefähigen Markt
zu schaffen. In der Reichsversicherungsordnung ist mit der Verwirklichung
begonnen worden durch die Vorschrift, daß alle Berufsgenossenschaften und
Landesversicherungsanstalten (sowie die zugelassenen Sonderanstalten) „ein
Viertel ihres Vermögens in Anleihen des Reiches oder der Bundesstaaten
anlegen" müssend Bei dieser Gelegenheit ist natürlich die finanzielle Be
deutung der genannten Einrichtungen hervorgehoben, aber es ist nicht zahlen
mäßig festgestellt worden, welche Summen im ganzen durch die Spar- und
Versicherungseinrichtungen gesammelt und angelegt werden; welche Summen
also bei allgemeiner Durchführung etwa des Grundsatzes der Reichsver
sicherungsordnung für den Erwerb von Reichs- und Staatsanleihen in Be
tracht kommen; welche Bedeutung diese Nachfrage für den Anleihemarkt
und den Staatskredit haben könnte; welche Rückwirkung auf andere Teile
unseres Wirtschaftslebens durch die Entziehung solcher Kapitalsummen her
vorgerufen werden müßte. Daß aber erhebliche Wirkungen und damit
- RVO. 88 718, 984, 1157, 1356, 1372.
1*