Heinz Potthoff.
Verschiebungen in Geldmarkt und Produktion zu erwarten wären, kann
nicht geleugnet werden. Sie müßten sorgfältig festgestellt und erwogen
werden, ehe man an eine derartige Bindung aller Spar- und Versicherungs
anstalten herantreten dürfte.
Bei der Vorbereitung der Reichsversicherungsordnung und des Ver
sicherungsgesetzes für Privatangestellte ist der bei jeder Erweiterung der
sozialen Versicherung übliche Einwand wiederholt worden, daß da
durch den Gewerbetreibenden Kapital entzogen und damit die Produktion
beeinträchtigt würde. Dieses Bedenken, das auf Einzelfälle zutreffen kann,
ist im ganzen zweifellos irrig x . Das Gegenteil ist richtig. Die Gesamt
aufwendungen für die Arbeiterversicherung in Deutschland betragen bis
Ende 1909 rund 9,7 Milliarden Mark^. Davon sind 0,6 Milliarden
vom Reiche, 4,3 Milliarden von den Versicherten und 4,8 Milliarden von
den Arbeitgebern aufgebracht worden. Die Zuschüsse des Reiches stammen
ganz überwiegend aus indirekten Steuern auf Nahrungs- und Genußmittel,
werden also unmittelbar oder mittelbar (durch Preiserhöhungen) vom Kon
sums getragen. Die Arbeitnehmer würden die kleinen Beträge, die sie für
die Zwangsversicherung zahlen müssen, sonst für Verbesserung ihrer Lebens
haltung, also zur Erhöhung des Konsums ausgeben. Die Klage von der
Beeinträchtigung der Produktion durch Kapitalentziehung beschränkt sich
also von vornherein auf die Beitragshälfte der Arbeitgeber. Aber auch
hier trifft sie nur teilweise zu. Denn auch unter den kleinen Arbeitgebern
sind viele, die ihre sozialen Lasten nicht vom Betriebe sondern vom Haus
halte ersparen müssen und beim Nichtvorhandensein des Versicherungs
zwanges nicht ihre Produktion sondern ihren Konsum vergrößern würden.
Andererseits sind viele Arbeitgeber in der Lage, die Versicherungskosten
durch Änderung des Betriebes oder der Preise auf ihre Abnehmer zu über
wälzen. Selbst wenn man also die gesetzliche Beitragsverteilung mit der
tatsächlichen gleichsetzt^, so muß man sagen, daß höchstens ein Drittel der
Versicherungsbeiträge der Produktion, zwei Drittel aber dem Konsume ent
zogen werden.
Umgekehrt fließen die Vermögensbestände der Versicherung, die als
Reservefonds eine oft recht langdauernde Anlage suchen, in viel höherem
Maße den Produzenten als den Konsumenten zu. Das gilt von den
Hypotheken, die hauptsächlich dem Baugewerbe Mittel zuführen, wie von
Vgl. meinen Aussatz „Sozialpolitik und
wewmarn
1910 des Plutus, Berlin.
* Statistisches Jahrbuch für 1911 S. 396.
3 Vgl. den späteren Aufsatz „Wer trügt di
trägt die Kosten der sozialen Versicherung?'