Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Heinz Potthoff. 
Verschiebungen in Geldmarkt und Produktion zu erwarten wären, kann 
nicht geleugnet werden. Sie müßten sorgfältig festgestellt und erwogen 
werden, ehe man an eine derartige Bindung aller Spar- und Versicherungs 
anstalten herantreten dürfte. 
Bei der Vorbereitung der Reichsversicherungsordnung und des Ver 
sicherungsgesetzes für Privatangestellte ist der bei jeder Erweiterung der 
sozialen Versicherung übliche Einwand wiederholt worden, daß da 
durch den Gewerbetreibenden Kapital entzogen und damit die Produktion 
beeinträchtigt würde. Dieses Bedenken, das auf Einzelfälle zutreffen kann, 
ist im ganzen zweifellos irrig x . Das Gegenteil ist richtig. Die Gesamt 
aufwendungen für die Arbeiterversicherung in Deutschland betragen bis 
Ende 1909 rund 9,7 Milliarden Mark^. Davon sind 0,6 Milliarden 
vom Reiche, 4,3 Milliarden von den Versicherten und 4,8 Milliarden von 
den Arbeitgebern aufgebracht worden. Die Zuschüsse des Reiches stammen 
ganz überwiegend aus indirekten Steuern auf Nahrungs- und Genußmittel, 
werden also unmittelbar oder mittelbar (durch Preiserhöhungen) vom Kon 
sums getragen. Die Arbeitnehmer würden die kleinen Beträge, die sie für 
die Zwangsversicherung zahlen müssen, sonst für Verbesserung ihrer Lebens 
haltung, also zur Erhöhung des Konsums ausgeben. Die Klage von der 
Beeinträchtigung der Produktion durch Kapitalentziehung beschränkt sich 
also von vornherein auf die Beitragshälfte der Arbeitgeber. Aber auch 
hier trifft sie nur teilweise zu. Denn auch unter den kleinen Arbeitgebern 
sind viele, die ihre sozialen Lasten nicht vom Betriebe sondern vom Haus 
halte ersparen müssen und beim Nichtvorhandensein des Versicherungs 
zwanges nicht ihre Produktion sondern ihren Konsum vergrößern würden. 
Andererseits sind viele Arbeitgeber in der Lage, die Versicherungskosten 
durch Änderung des Betriebes oder der Preise auf ihre Abnehmer zu über 
wälzen. Selbst wenn man also die gesetzliche Beitragsverteilung mit der 
tatsächlichen gleichsetzt^, so muß man sagen, daß höchstens ein Drittel der 
Versicherungsbeiträge der Produktion, zwei Drittel aber dem Konsume ent 
zogen werden. 
Umgekehrt fließen die Vermögensbestände der Versicherung, die als 
Reservefonds eine oft recht langdauernde Anlage suchen, in viel höherem 
Maße den Produzenten als den Konsumenten zu. Das gilt von den 
Hypotheken, die hauptsächlich dem Baugewerbe Mittel zuführen, wie von 
Vgl. meinen Aussatz „Sozialpolitik und 
wewmarn 
1910 des Plutus, Berlin. 
* Statistisches Jahrbuch für 1911 S. 396. 
3 Vgl. den späteren Aufsatz „Wer trügt di 
trägt die Kosten der sozialen Versicherung?'
	        
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