Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  85

einzelnen  Unternehmung  bildet.  Dadurch  wurde  der  Feuerversicherung
ein  wesentlicher  Teil  der  Kosten  der  kleineren  Schadenversicherungszweige
zugeteilt.  Des  weiteren  hat  das  Amt  die  Steuern  und  Löschbeiträge
mit  den  Verwaltungskosten  zusammengeworfen.  Wenn  die  öffentlichen
Abgaben  auch  Betriebskosten  darstellen,  so  verlangen  sie  doch  eine  so  verschiedene ­
  Beurteilung,  daß  es  zweckmäßig  erscheint,  sie  möglichst  von  den
übrigen  Verwaltungskosten  zu  trennen.  Ohne  daß  man  sich  der  Anschauung ­
  anschließen  müßte,  als  ob  die  Höhe  der  Verwaltungskosten
einen  Gradmesser  für  die  Güte  einer  Untcrnehmungsform  bilde,  muß
man  doch  mit  dieser  vielverbreiteten  Meinung  rechnen.  Es  wäre  nun
ungerecht,  wollte  man  einer  Unternehmungsform  die  ihr  gesetzlich  auferlegten ­
  Abgaben  für  öffentliche  Zwecke  zur  Last  legen.  Bei  dieser  Gegenüberstellung ­
  der  reinen  Verwaltungskosten  vermindert  sich  der  oft  erwähnte
Unterschied  zwischen  den  Aktiengesellschaften  und  Gegenseitigkeitsanstalten
um  ein  Bedeutendes  und  er  würde  ganz  verschwinden,  wenn  man  bei
den  Gcgenseitigkeitsanstalten  statt  der  bekanntlich  vorsichtshalber  zu  hoch
erhobenen  Vorprämie  die  wirkliche  Prämie,  die  sogenannte  Nettoprämie,
berücksichtigt.
Daß  bei  Weglassung  der  öffentlichen  Abgaben  die  Verwaltungskosten ­
  keineswegs  übermäßig  hoch  sind,  bedarf  nach  der  zahlenmäßigen
Veranschaulichung  keiner  weiteren  Darlegung.  Im  übrigen  wäre  es
durchaus  unrichtig  zu  glauben,  daß  die  Ausgaben  für  Verwaltungskosten
dem  eigentlichen  Versicherungszwecke  entfremdet  werden.  Denn  abgesehen
davon,  daß  naturgemäß  jeder,  der  eine  Versicherung  will,  auch  die  damit
verbundene  Arbeit  bezahlen  muß,  kann  eine  tüchtige,  mit  ausreichenden
Kräften  ausgestattete  und  darum  vielleicht  etwas  kostspielige  Verwaltung
sehr  viel  tun  zur  Verbesserung  der  Organisation  des  Versicherungswesens
Und  damit  zur  Erhöhung  der  Sicherheit,  sie  kann  aber  auch  hinwirken
auf  Verbesserung  der  Risiken  und  der  Löscheinrichtung  und  damit  auf
eine  Herabminderung  der  Feuersgefahr.  Im  Endergebnis  wird  daher
die  bessere  Verwaltung  ungeachtet  der  höheren  Kosten  eher  eine  Verbilligung ­
  als  eine  Erhöhung  der  Prämie  zur  Folge  haben.  Ohne  an
dieser  Stelle  hierauf  näher  eingehen  zu  wollen,  verweise  ich  auf  die  einschlägigen ­
  Ausführungen  von  Rasp-Rehm  in  den  ..Bemerkungen  zur
Frage  der  Verstaatlichung  der  Privat-Mobiliar-Brandversicherung  in
Bayern".
Eine  Teilung  der  Verwaltungskosten  in  persönliche  und  sachliche
Ausgaben,  die  von  nicht  geringem  Interesse  für  viele  Fragen  wäre,  läßt
sich  leider  nicht  durchführen,  da  auch  hierfür  alle  Anhaltspunkte  fehlen.
            
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