Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  M.  ./.  Bonn.

kolonien  auf  Kosten  anderer  tropischer  Gebiete  Zugeständnisse
machen  und  damit  gerade  diejenigen  fremden  Staaten  vor  den  Kopf
stoßen,  die  die  britische  Einfuhr  gut  behandeln.  Die  Hauptprodukte
der  großen  Tochtervölker,  Getreide,  Fleisch,  Wolle  usw.,  gehen  im
Vereinigten  Königreich  zollfrei  ein.  Eine  Vorzugsbehandlung  derselben ­
  wäre  nur  möglich,  wenn  man  sie  bei  Herkunft  aus  fremden
Ländern  mit  Zöllen  belegte.  Die  erschwerte  Zulassung  fremder
Waren  würde  dann  den  Preis  der  aus  den  Kolonien  stammenden  Erzeugnisse ­
  erhöhen,  die  Gewinne  der  kolonialen  Produzenten  vermehren ­
  und  vielleicht  die  Versorgung  des  Mutterlandes  vornehmlich
in  die  Hände  der  Kolonien  legen.
Eine  Gegenleistung  des  Mutterlandes  für  koloniale  Begünstigung
liegt  indes  schon  in  der  Tatsache,  daß  das  Mutterland  die  Einfuhr  aus
den  Kolonien  besser  behandelt  als  die  mit  dem  Mutterlande  konkurrierenden ­
  Länder,  die  vielfach  die  Einfuhr  aus  den  Kolonien  durch
Getreide-  und  Fleischzölle  zu  hindern  suchen.  Es  behandelt  ihre  Einfuhr ­
  nicht  besser  als  diejenige  aus  fremden  Ländern;  es  gibt  ihnen
aber  für  ihre  Zugeständnisse  weit  mehr  als  seine  Mitbewerber  um
den  kolonialen  Markt:  es  läßt  ihre  Produkte  ohne  jede  Einschränkung
zu;  es  ist  der  größte  Konsument  ihrer  Waren.  Das  war  das  Argument, ­
  das  der  Staatssekretär  für  die  Kolonien,  Joseph  Chamberlain,
  1902  dem  Wunsche  der  Tochtervölker  nach  Vorzugsbehandlung
durchs  Mutterland  entgegenhielt.
Im  folgenden  Jahre  (1903)  gab  Chamberlain  allerdings  diese
Stellungnahme  auf.  Er  betonte  jetzt  die  Notwendigkeit,  den  Tochtervölkern ­
  entgegenzukommen  und  ihnen  für  erteilte  und  noch  zu  erteilende ­
  Vorzugsbehandlung  Vergünstigungen  einzuräumen;  die
hauptsächlichsten  Produkte  der  Kolonien,  vor  allem  Getreide,
Fleisch  usw.,  müßten  Vorzugsbehandlung  im  Mutterlande  erhalten.
Zu  diesem  Zwecke  müßten  Zölle  auf  diese  Produkte  gegenüber  allen
Ländern  eingeführt  werden.  Die  betreffenden  Erzeugnisse  der  Kolonien ­
  sollten  entweder  zollfrei  eingehen  oder  mit  niederen  Zöllen  belegt ­
  werden.
Soweit  der  Plan,  den  Chamberlain  entwickelte,  eine  greifbare
Form  annahm,  sollte  der  Zoll  auf  reichsfremden  Weizen
2  sh  den  Quarter  (480  Lbs.)  und  auf  reichsfremdes  Fleisch  etwa  5  o/o
des  Wertes  betragen;  koloniales  Getreide  und  Fleisch  sollten  zollfrei ­
  eingehen.  Der  Spielraum  von  2  sh,  den  kolonialer  Weizen
            
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