Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  M.  J.  Bonn

Eine  zweite  Konferenz  wurde  1894  nach  Ottawa  berufen.  Sie  hatte
in  erster  Linie  die  Frage  der  Legung  eines  pazifischen  Kabels  zu
behandeln.  Es  war  eigentlich  nur  eine  Konferenz  einzelner  Kolonien, ­
  da  nur  Kanada,  die  verschiedenen  australischen  Staaten  und
die  Kapkolonie,  nicht  aber  das  Mutterland  vertreten  waren.  Im  Gegensatz ­
  zu  der  ersten  Konferenz,  an  der  auch  nicht  beamtete  Interessenten ­
  teilgenommen  hatten,  war  diese  Konferenz  im  wesentlichen
eine  Konferenz  kolonialer  Regierungen.  Drei  Jahre  später  erfolgte
eine  neue  Konferenz  in  London.  Sie  war  eine  Versammlung  der
Premierminister  aller  Kolonien  mit  Selbstregierung,  die  gelegentlich
des  Diamantjubiläums  der  Königin  Viktoria  nach  London  gekommen
waren  und  dort  unter  dem  Vorsitze  Chamberlains  tagten.  Die  versammelten ­
  Premiers  beschlossen,  «daß  es  wünschenswert  sei,  von
vertreten  war,  aus  den  Premiers  der  Kolonien,  bzw.  gewissen  zu
britaniens  abzuhalten,  um  Angelegenheiten  von  gemeinsamer  Bedeutung ­
  zu  erörtern».
Als  die  nächste  Konferenz  (1902)  in  London  zusammentrat,  war
der  Burenkrieg  zu  Ende.  Die  sechs  australischen  Kolonien  waren
zu  einem  Bunde  vereinigt  worden,  die  neue  Konferenz  war  daher  nur
von  sieben  Regierungen  beschickt;  sie  setzte  sich,  mit  Ausnahme
des  Mutterlandes,  das  durch  den  Staatssekretär  für  die  Kolonien
vertreten  war,  aus  den  Premiers  der  Kolonien  bzw.  gewissen  zu
deren  Unterstützung  gewählten  Fachministern  zusammen.  Die
Konferenz  erörterte  Verteidigungsfragen,  Zoll-  und  Handelsfragen,
Post-  und  Telegraphenfragen.  Sie  faßte  vor  allem  den  Beschluß,
«daß  es  zum  Besten  des  Reiches  dienen  würde,  wenn,  soweit  als
tunlich,  in  Zwischenräumen  von  nicht  über  vier  Jahren  Konferenzen
abgehalten  würden,  auf  denen  Angelegenheiten  von  gemeinsamem
Interesse,  die  die  Beziehungen  des  Mutterlandes  mit  Seiner  Majestät
überseeischen  Herrschaften  berühren,  zwischen  dem  Staatssekretär
für  die  Kolonien  und  den  Premierministern  der  Kolonien  mit  Selbstverwaltung ­
  erörtert  und  erwogen  werden  könnten.»
Die  Vorbereitungen  dieser  Konferenzen  nach  Fühlungnahme  mit
den  betreffenden  Kolonialregierungen  wurden  dem  Staatssekretär ­
  für  die  Kolonien  übertragen;  im  Notfall  konnte  schon
nach  drei  Jahren  eine  neue  Konferenz  stattfinden.  Wenn  in  der
Zeit  zwischen  den  einzelnen  Konferenzen  Verträge  mit  fremden
Staaten  zum  Abschluß  kommen  sollten,  sollte  rechtzeitig  Fühlung-
            
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