Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 
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daher doppelten Schutzes. Das Dekret vom 9. August 1914 und die 
ergänzenden Bestimmungen ordneten daher eine gifet aff eite Auszahlung 
der Kreditsalden aus Guthaben von Konto-Korrenten an, die eine weit 
gehende Auszahlungsbeschränkung — für August; 250 Frcs. plus 5 % 
des Überschusses vom Kreditsaldo —- bedeuten und tief in das Wirt 
schaftsleben eingriffen 1 ). Sie stellen vielleicht das interessanteste 
Problem dar unter den Fragen des Moratoriums und sollen daher ein wenig 
näher betrachtet werden. 
Es ist nicht zu bezweifeln, daß jedes Kreditinstitut unmöglich 
allen Anstürmen einer schweren Krisenzeit entgegentreten kann, auch 
wenn seine Aktiven leicht realisierbar und seine Liquiditätswerte wirk 
lich gute sind. Denn von den in der nationalen Wirtschaft schwebenden 
Kreditverbindlichkeiten entfallen auf der einen Seite hohe Summen 
kurzfristiger Einlagen auf Depositen- und Konto-Korrentgläubiger, 
auf der anderen Seite sind die Kreditinstitute durch Wechseldiskon 
tierungen, Lombardierungen, Emissionen und Finanzierungen Gläubiger 
der Handels- und Industriewelt. Wenn nun in normalen Zeiten ein Teil 
der Bankgläubiger sein Rückforderungsrecht ausübt, so gebraucht es 
der andere nicht, und die Lücken des ersteren werden durch neue Ein 
lagen ausgefüllt. Sie führen den notwendigen Ausgleich, die Stabilität 
rasch herbei. Andererseits, wenn die Kreditinstitute Wechselkredite 
und Lombarddarlehen kündigen, verschaffen sich die betroffenen Schuld 
ner einen entsprechenden Ablösungskredit durch neue Wechselein 
reichungen, neue Lombardaufnahmen bei anderen Banken und Kredit 
instituten. So ist für beide Seiten eine sofortige odet spätere Fälligkeit 
und Kündigung von Verbindlichkeiten als bedeutungslos anzusprechen. 
Die Nivellierung wird immer leicht und ohne große Verzögerungen mög 
lich sein. 
Dieser friedliche Ausgleich hört aber in Kriegszeiten auf. Der sieg 
reiche Feind rückt mit raschen Schlägen in das eigene Land ein, stört 
empfindlich Handel und Verkehr. Nunmehr strebt alles dahin, Geld 
in seine Kassen und Truhen zu legen, sein eigener Bankier zu sein. Die 
sen Anstürmen der ängstlichen Depositengläubiger ist kein Kredit 
institut gewachsen. Die Banken müssen vielmehr von ihren legitimen 
Zahlungspflichten befreit werden 2 ). Eine ausführlichere Darlegung 
d Escompte, Societe Generale, Credit Industrie! betrugen Ultimo April 1914 („Bank“ 
1914, S, 794): 
in Milk Frcs. 
Kasse und Bankguthaben 514 
Depositen 2703 
d. h. eine Deckung von rund 19,00 °/o 
Einem Wechselbestand von . 3971 
standen Kreditoren von 3569 
gegenüber. 
!) SieheS. 4 und Jöhlinger, Otto, Ztschr. f. Hand.-Wissensch. und Hand - 
Praxis: Mai 1916, No. 2, S. 13. 
2 ) Die gleiche Ansicht vertritt auch P len ge. Siehe: „Von der Diskontpolitik 
zur Herrschaft über den Geldmarkt“. Berlin r 9 i 3 , S. 338 ff. Er sieht im Moratorium
	        
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