Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

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rungen.  Diese  Gemeinwesen  schwanken  an  Größe  und  Bedeutung.  An
der  untersten  Stelle  wohl  steht  die  Insel  Ascension  mit  einer  Fläche
von  88  qkm  und  400  Einwohnern;  sie  hat  im  ganzen  15  acres  (etwa
7  ha)  bebautes  Land;  auf  der  anderen  Seite  stehen  das  Kaiserreich
Indien  zuzüglich  seiner  Dependenzen  mit  4,6  Milk  qkm  und  315  Milk
Einwohnern  und  die  «Herrschaft»  (Dominion)  Kanada  mit
9,7  Milk  qkm  und  7  Millionen  Einwohnern.
So  verschiedenartig  aber  auch  die  natürliche  Lage  und  die  soziale
Gestaltung  der  das  britische  Reich  bildenden  Gemeinwesen  ist,  sie
stimmen  alle  in  einem  Punkte  überein.  Sie  sind  staatsrechtlich  alle
als  «Kolonien»  zu  bezeichnen,  d.  h.  als  Gebiete,  bez.  Bevölkerungen,
die  zwar  unter  Umständen  alle  Befugnisse  und  alle  Einrichtungen
eines  unabhängigen  Staates  besitzen  können,  die  diese  Befugnisse
aber  der  Übertragung  seitens  einer  übergeordneten  Regierung  verdanken, ­
  die  dieselben  einschränken,  ausdehnen  oder  zurücknehmen
und  die  Regierung  des  untergeordneten  Staates  zur  Verantwortung
ziehen  kann.  Wie  weit  oft  im  einzelnen  die  Befugnisse  einzelner
Glieder  des  britischen  Weltreiches  gehen,  sie  haben  nirgends  völkerrechtliche ­
  Persönlichkeiten  erworben.  Sie  können  nicht  Krieg  erklären ­
  und  Frieden  schließen,  noch  besitzen  sie  eine  selbständige
Vertretung  im  internationalen  Verkehr.
Diese  formale  Eigenschaft  als  «abhängige  Gebiete»  ist  indes  der
einzige  gemeinsame  Zug  aller  britischen  Besitzungen.  Sieht  man  von
ihr  als  von  etwas  Selbstverständlichem  ab,  so  stellt  sich  das  britische
Weltreich  nicht  länger  als  eine  Einheit  dar.  Es  ist  nicht  aus  einem
Gusse  hervorgegangen;  es  besteht  vielmehr  nach  Ursprung,  Eigenart ­
  und  Regierungsform  aus  zwei  Reichen,  die  einander  in  jeder  Beziehung ­
  unähnlich  sind  und  nur  durch  die  Souveränität  des  Mutterlandes ­
  zu  einer  äußeren  Einheit  zusammengefaßt  erscheinen.
Ein  Teil  dieses  Reiches,  Indien  und  die  übrigen  asiatischen  Besitzungen, ­
  der  größte  Teil  von  Afrika,  mit  Ausnahme  der  südafrikanischen ­
  Union,  umfaßt  Gebiete,  die  fast  ausschließlich  von  Eingeborenenbevölkerungen ­
  bewohnt  werden.  Es  sind  «Herrschaftskolonien», ­
  die  durch  Niederwerfung  der  eingeborenen  Bevölkerungen ­
  britischer  Besitz  geworden  sind;  ihre  Bevölkerungen  sind
denen  der  britischen  Inselrassen  fremd  und  werden  ihr  allem  menschlichen ­
  Ermessen  nach  rassenfremd  bleiben.  Die  britische  Herrschaft
in  diesen  Gebieten  ist  daher  eine  Fremdherrschaft;  sie  beruht  ur-5*

            
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