Contents : Der Zucker im Kriege

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Mit  der  Bewirtschaftung  zuckerhaltiger  Futtermittel  wird  die  Bezugsvereinigung ­
  Deutscher  Landwirte  betraut.
2.  Mai  1915  bis  November  1915.  Vorübergehende
örtliche  Stockungen  in  der  Zuckcrversorgung  bei  Fortdauer  des  Zuckerüberflusses ­
  veranlassen  gesetzliche  Maßnahmen  gegen  spekulative
Zurückhaltung  des  Zuckers.  Die  Zentral-Einkaufsgesellschaft  m.  b.  H.
in  Berlin  wird  ermächtigt,  unter  gewissen  Voraussetzungen  Zucker  zu
enteignen  und  diese  Bestände  zur  Behebung  örtlicher  Versorgungsstockungen ­
  an  Kommunen  und  zuckerverarbeitende  gewerbliche  Betriebe ­
  abzugeben.  Die  rasche  Steigerung  der  Lebensmittelpreise  in
dieser  Zeit  erstreckt  sich  auch  auf  Zucker;  die  Festsetzung  von  Großhandels-Höchstpreisen ­
  für  das  ganze  Reichsgebiet  setzt  die  Landeszentralbehörden ­
  nunmehr  in  die  Lage,  unter  Berücksichtigung  der
örtlichen  Eigentümlichkeiten  Kleinhandels-Höchstpreise  festzusetzen.
Den  gesteigerten  Unkosten  der  Fabriken  trägt  eine  Erhöhung  des
Preises  für  den  Rest  des  Betricbsjahres  und  eine  weitere  Erhöhung
bei  der  Regelung  des  Zuckerverkehrs  für  das  Betriebsjahr  1915/16
Rechnung.  Bei  steigender  Knappheit  an  Futtermitteln  gewinnt  die
Herstellung  und  Verwendung  zuckerhaltiger  Futtermittel  für  die  Erhaltung ­
  der  Viehbestände  die  größte  Bedeutung  und  wird  mit  allen
Mitteln  gefördert.
3.  Dezember  1915  bis  10.  April  1916.  Die
Steigerung  des  Zuckerverbrauchs  in  den  Sommermonaten  und  die
außerordentliche  Inanspruchnahme  von  Zucker  für  Futtermittel  hat
einerseits  eine  starke  Minderung  der  Bestände  des  Betriebsjahres
1914/15  zur  Folge  gehabt;  andererseits  sind  infolge  der  Einschränkung ­
  der  Zuckerrüben-Anbauflache  um  nahezu  ein  Drittel  der  im
Vorjahre  bebauten  Fläche  bei  gleichzeitiger  Minderung  des  Hektarertrages ­
  für  das  Betriebsjahr  1916/16  nur  ungefähr  drei  Fünftel
der  vorjährigen  Erzeugung  zu  erwarten.  Wenn  die  aus  dem  Vorjahre ­
  übernommenen  Bestände  und  die  Erzeugung  des  laufenden  Betriebsjahres ­
  zur  Deckung  des  gewöhnlichen  Zuckerbedarfes  im  Frieden
vollkommen  ausreichend  wären,  so  können  sie  doch  dem  außerordentlich ­
  gesteigerten  Bedarf  der  Kriegszeit  bei  gleichmäßiger  Fortdauer
der  verstärkten  Nachfrage  nach  Zucker  und  zuckerhaltigen  Futtermitteln ­
  nicht  entsprechen.  Hieraus  ergibt  sich  die  Notwendigkeit  von
Einschränkungen  im  Zuckerverbrauch  bei  der  zuckerverarbcitenden
Industrie,  bei  der  Verwendung  von  Zucker  zu  technischen  Zwecken
und  zu  Backwaren.  Die  Verfütterung  von  Vcrbrauchszucker  (mit
Ausnahme  der  Bienenfütterung)  wird  verboten.  Durch  eine  Erhöhung ­
  der  Rübenpreise  und  Rohzuckerpreise  für  das  Bctriebsjahr
1916/17  soll  ein  Ansporn  zum  vermehrten  Anbau  von  Zuckerrüben
            
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