Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  M.  J  Bonn.

Leeward-Inseln  und  Honduras)  nicht  besteht,  wird  selten  angewandt; ­
  es  kennzeichnet  aber  das  Verhältnis  völliger  rechtlicher  Abhängigkeit. ­

Diese  Abhängigkeit  soll  dem  Mutterlande  keine  unmittelbaren
Vorteile  auf  Kosten  der  Kolonien  sichern.  Die  Kolonien  werden  vielmehr ­
  als  politische  Lebenseinheiten  aufgefaßt,  die  eine  eigene  Entwicklung ­
  nehmen,  nicht  aber  bloß  den  Zwecken  des  Mutterlandes
dienen  sollen.  Alle  ihre  Hilfskräfte  sollen  erschlossen  werden;  es  wird
nirgends  versucht,  sie  durch  zollpolitische  Maßnahmen  irgendwelcher
Art  im  Interesse  des  Mutterlandes  zu  beschränken;  weit  eher  kann
man  eine  Begünstigung  der  Kolonien  feststellen.  Die  Aufhebung  der
Zuckerprämien  ist  z.  B.  mit  Rücksicht  auf  die  Interessen  der  Zuckerrohrkolonien ­
  durchgesetzt  worden,  obwohl  die  englischen  Konsumenten ­
  die  Kosten  zu  tragen  hatten.  Daher  dienen  die  Zollsysteme
der  Kolonien  im  wesentlichen  nur  der  Gewinnung  von  Staatseinnahmen. ­
  Sie  gewähren  dem  Mutterlande  keine  Bevorzugung.  Wo
Finanzzölle  nötig  sind,  die  als  Schutzzölle  wirken  könnten,  werden
sie,  wie  in  Indien,  durch  eine  innere  Verbrauchsabgabe  ergänzt;  was
natürlich  von  den  interessierten  Kreisen  als  Benachteiligung  empfunden ­
  wird.  Die  Masse  der  indischen  Bevölkerung  hat  jedoch  kaum
ein  Interesse  daran,  die  innere  Verbrauchsabgabe  auf  Baumwollwaren
  in  der  Höhe  von  3i/ 2  °/o  zugunsten  der  indischen  Fabrikanten
aufheben  und  durch  andere  Steuern  ersetzt  zu  sehen.  Ihr  Interesse
fällt  hier  mit  dem  der  englischen  Produzenten  zusammen,  wobei
allerdings  die  industrielle  Entwicklung  Indiens  verlangsamt
werden  mag.  Wenn  so  der  Wille  des  Mutterlandes  in  letzter
Linie  die  Handelspolitik  der  Kolonien  bestimmt,  so  geschieht  das
gleiche  auch  mit  Rücksicht  auf  die  Finanzen.  Indes  werden  die
Mittel  der  Kolonien  ausschließlich  zur  Deckung  kolonialer  Bedürfnisse, ­
  nie  zu  einem  «Tribut»  an  das  Mutterland  verwandt.  Vielmehr
sind  die  Fälle  nicht  selten,  in  denen  Kronkolonien  regelmäßige  jährliche ­
  Zuschüsse  vom  Mutterlande  erhalten.  Nordnigerien  z.  B.  empfängt ­
  einen  solchen  von  275  000  £.  —  Überdies  genießen  die  Kolonien ­
  die  Vorteile  des  verhältnismäßig  billigen  britischen  Kredits.
Oft  übernimmt  das  Mutterland  eine  Garantie  kolonialer  Anleihen;
immer  erleichtert  die  Tatsache,  daß  es  in  letzter  Linie  für
die  Finanzpolitik  der  Kronkolonien  verantwortlich  ist,  deren
Emission  auf  dem  Londoner  Markte.  Natürlich  verursachen
            
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