Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

diese  Kapitalaufnahmen  in  England  später  einen  Rückfluß,  der
sich  meist  in  einem  Überschuß  der  kolonialen  Ausfuhr  über
die  koloniale  Einfuhr  ausdrückt.  Das  ist  z.  B.  bei  Indien  der
Fall,  dessen  Ausfuhrüberschuß  man  häufig  als  Tribut  bezeichnet
hat.  Soweit  es  sich  hierbei  um  Schuldzinsen  und  ähnliche  Dinge  handelt, ­
  ist  diese  Bezeichnung  zweifellos  unrichtig.  Sie  hat  nur  eine
gewisse  Bedeutung  im  Hinblick  auf  eine  Summe  von  etwa  7  000  000  £,
die  für  Gehälter  und  Pensionen  englischer  Beamter,  für  Kosten  der
Armee  usw.  in  London  zu  zahlen  sind.  Sie  stellen  indes  keinen  Zuschuß ­
  dar,  den  Indien  dem  Mutterlande  für  mutterländische  oder  für
Reichszwecke  leistet;  es  sind  die  Kosten  einer  nach  europäischen
Gesichtspunkten  geführten  indischen  Verwaltung  und  einer  entsprechend ­
  geleiteten  indischen  Politik.  Sie  mögen  als  Belastung  Indiens
erscheinen;  sie  können  aber  nicht  als  Entlastung  des  Mutterlandes
betrachtet  werden.  Indien  leistet  gewiß  mehr  als  die  Mehrzahl  der
Kronkolonien;  es  kommt  für  seine  eigene  Landesverteidigung  auf
und  trägt  die  Kosten  des  indischen  Amtes  in  London  (etwa
200000  £);  es  liefert  aber  ebensowenig  wie  die  Kronkolonien  dem
Mutterlande  Zuschüsse  ab.  Die  eigentliche  Reichsverteidigung,  vor
allem  der  Unterhalt  der  Flotte,  ist  Sache  des  Mutterlandes,  das  die
Kronkolonien  beherrscht  und  verteidigt;  die  Kolonien  kommen  höchstens ­
  für  die  Kosten  der  rein  örtlichen  kolonialen  Landesverteidigung ­
  auf.
IV.
Gänzlich  verschieden  von  der  Stellung  der  Kronkolonien  ist  die
der  großen  Tochtervölker,  die  als  Kolonien  mit  Selbstverwaltung
(Selbstregierung  wäre  richtiger)  bezeichnet  werden.  Auch  sie  haben
nicht  mit  «Selbstverwaltung»  begonnen,  sondern  sind  ursprünglich
von  Gouverneuren  regiert  worden,  die  dem  Mutterlande  verantwortlich ­
  waren.
Die  Entwicklung  der—verloren  gegangenen  —nordamerikanfechen
Kolonien  brachte  es  jedoch  mit  sich,  daß  schon  früh  eine  Form  der
Selbstverwaltung  gefunden  wurde.  An  der  Spitze  dieser  Kolonien
stand  ein  Gouverneur,  dem  alle  Verwaltungsbefugnisse  zukamen.
Er  vertrat  die  Krone  gegenüber  einem  aus  zwei  Häusern,  einem
gewählten  Unterhaus  und  einem  ernannten  Oberhaus,  zusammengesetzten ­
  Parlamente.  Das  Parlament  hatte  bei  der  Gesetzgebung
            
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