Full text: Die englische Agrarenquete von 1913

Nachwort. 
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beteiligen will, gewährt werden. Sollten sie noch nicht ge 
nügen, so müßten sie, zumal in den Fällen, wo die Regelung der 
öffentlich-rechtlichen Verhältnisse besonders große Opfer erfordert, noch 
verstärkt werden. Der Nutzen, der der Nation aus einer sich über 
das ganze Land, nicht wie bisher nach Zufälligkeiten verstreuten, sondern 
entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf planmäßig ausgebreiteten 
Arbeiteransiedlung erwachsen muß, würde selbst erheblich höhere Opfer 
seitens des Staates rechtfertigen — Opfer, die nur scheinbare sind, 
denn heute müssen an anderen Stellen riesenhafte Aufwendungen 
sozialer Natur (Irrenanstalten, Strafanstalten, Heilstätten und der 
gleichen) gemacht werden, die sich unter den angeführten Voraus 
setzungen allmählich verringern würden. 
Jede tatsächliche oder auch nur vermutete Bindung vereitelte bei 
unserem auf seine vermeintliche Freiheit ängstlich bedachten Geschlecht 
den guten Zweck der Neusiedlung — sie muß von vornherein aus 
geschlossen bleiben. Demzufolge läßt sich aber auch niemals voraus 
sagen, ob eine bestimmte Arbeitersiedlung diesem Gutsbesitzer oder jenem 
Fabrikanten oder keinem von beiden zugute kommen wird. Daraus 
folgt weiter, daß die oben angeführten Opfer auch niemals einem 
einzelnen zugenrutet werden dürfen. Sie müssen vielmehr als 
in hohem Maße im Interesse des Gemeinwesens, des 
Staates liegend auch aus öffentlichen Mitteln be 
st ritten werden.
	        
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