jeder rechtzeitig, wieviel Hilfe er braucht, und auf welchem Wege
er sich am besten die notwendigen Arbeitskräfte besorgt. Gegen
eine Beschäftigung von Jungmannen haben sich die Landwirte
im Kreise bisher ablehnend verhalten; immerhin ist zu prüfen, ob
diese nicht gebraucht werden können. Die Schuljugend wird
aber wieder in passender Weise herangezogen werden müssen. Für
Beurlaubung der älteren Schüler von der Schule und für Verlängerung
der Ferien wird Sorge getragen werden, wenn dies
nötig wird. Die Tätigkeit der Schuljugend zur Unkrautvertilgung
hat sich im vorigen Jahre sehr bewährt, wo sie in tatkräftigem,
Zusammenwirken von Lehrern und Vorstehern richtig geleitet
wurde. Auf die Mitarbeit der Lehrer darf bei diesem Werke, das
angesichts der Lage unserer Volksernährung und ihrer Bedeutung
für den Ausgang des,Krieges von höchster vaterländischer Wichtigkeit
ist, fest gerechnet werden.
Des weiteren ist es notwendig, daß für jeden Gemeindebezirk
Stellmacher, Schmiede, Tischler und sonstige Handwerker, die
zur Instandhaltung von Maschinen und Geräten notwendig
sind, in genügender Zahl vorhanden sind; erforderlichenfalls
sind geeignete Personen durch die Kriegswirtschaftsstelle zu
reklamiereu. Die Maschinen und Geräte müssen schon jetzt instandgesetzt
werden.
Anträge der Landwirte auf militärische Gestellung von Leih-Pferden
und Pferdeführern sind an die Kriegswirtschaftsstelle
zu richten, die nach Prüfung die erforderliche Zahl von
Pferden und Mannschaften von dem stellvertretenden Generalkommando
anfordert. Die Dringlichkeit der Gesuche muß von der
Kriegswirtschaftsstelle anerkannt sein. Auf jeden Fall hat der
Landwirt mit erhöhten Unkosten bei Stellung von Leihpferden zu
rechnen. Es sind für den Tag — auch Sonntags — für das Pferd
je eine Mark zu vergüten; an die Mannschaften ist ein täglicher
Lohn von einer Mark auszuzahlen. Eine weitere Zulage darf von
den Mannschaften nicht gefordert werden, doch ist sie dem freien
Ermessen der Arbeitgeber anheimzustellen. Mannschaften und
Pferde sind außerdem von dem Arbeitgeber kostenlos unterzubringen
und voll zu verpflegen. Erholungsbedürftige Pferde
gibt jedenfalls die Heeresverwaltung durch die Landwirtjchaftskammer
unter Vermittlung der Kriegswirtschaftsstelle ab, und
zwar ohne Bezahlung gegen Futter und Pflege. Bei einer Gewichtszunahme
des Pferdes erhält der Landwirt bei der Abgabe
2 M. für das Kilogramm Mehrgewicht. Dem Landwirt werden
diese Pferde bis nach Beendigung der Frühjahrsbestellung be-