Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

jeder  rechtzeitig,  wieviel  Hilfe  er  braucht,  und  auf  welchem  Wege
er  sich  am  besten  die  notwendigen  Arbeitskräfte  besorgt.  Gegen
eine  Beschäftigung  von  Jungmannen  haben  sich  die  Landwirte
im  Kreise  bisher  ablehnend  verhalten;  immerhin  ist  zu  prüfen,  ob
diese  nicht  gebraucht  werden  können.  Die  Schuljugend  wird
aber  wieder  in  passender  Weise  herangezogen  werden  müssen.  Für
Beurlaubung  der  älteren  Schüler  von  der  Schule  und  für  Verlängerung ­
  der  Ferien  wird  Sorge  getragen  werden,  wenn  dies
nötig  wird.  Die  Tätigkeit  der  Schuljugend  zur  Unkrautvertilgung
hat  sich  im  vorigen  Jahre  sehr  bewährt,  wo  sie  in  tatkräftigem,
Zusammenwirken  von  Lehrern  und  Vorstehern  richtig  geleitet
wurde.  Auf  die  Mitarbeit  der  Lehrer  darf  bei  diesem  Werke,  das
angesichts  der  Lage  unserer  Volksernährung  und  ihrer  Bedeutung
für  den  Ausgang  des,Krieges  von  höchster  vaterländischer  Wichtigkeit ­
  ist,  fest  gerechnet  werden.
Des  weiteren  ist  es  notwendig,  daß  für  jeden  Gemeindebezirk ­
  Stellmacher,  Schmiede,  Tischler  und  sonstige  Handwerker,  die
zur  Instandhaltung  von  Maschinen  und  Geräten  notwendig ­
  sind,  in  genügender  Zahl  vorhanden  sind;  erforderlichenfalls ­
  sind  geeignete  Personen  durch  die  Kriegswirtschaftsstelle  zu
reklamiereu.  Die  Maschinen  und  Geräte  müssen  schon  jetzt  instandgesetzt
  werden.
Anträge  der  Landwirte  auf  militärische  Gestellung  von  Leih-Pferden
  und  Pferdeführern  sind  an  die  Kriegswirtschaftsstelle ­
  zu  richten,  die  nach  Prüfung  die  erforderliche  Zahl  von
Pferden  und  Mannschaften  von  dem  stellvertretenden  Generalkommando ­
  anfordert.  Die  Dringlichkeit  der  Gesuche  muß  von  der
Kriegswirtschaftsstelle  anerkannt  sein.  Auf  jeden  Fall  hat  der
Landwirt  mit  erhöhten  Unkosten  bei  Stellung  von  Leihpferden  zu
rechnen.  Es  sind  für  den  Tag  —  auch  Sonntags  —  für  das  Pferd
je  eine  Mark  zu  vergüten;  an  die  Mannschaften  ist  ein  täglicher
Lohn  von  einer  Mark  auszuzahlen.  Eine  weitere  Zulage  darf  von
den  Mannschaften  nicht  gefordert  werden,  doch  ist  sie  dem  freien
Ermessen  der  Arbeitgeber  anheimzustellen.  Mannschaften  und
Pferde  sind  außerdem  von  dem  Arbeitgeber  kostenlos  unterzubringen ­
  und  voll  zu  verpflegen.  Erholungsbedürftige  Pferde
gibt  jedenfalls  die  Heeresverwaltung  durch  die  Landwirtjchaftskammer
  unter  Vermittlung  der  Kriegswirtschaftsstelle  ab,  und
zwar  ohne  Bezahlung  gegen  Futter  und  Pflege.  Bei  einer  Gewichtszunahme ­
  des  Pferdes  erhält  der  Landwirt  bei  der  Abgabe
2  M.  für  das  Kilogramm  Mehrgewicht.  Dem  Landwirt  werden
diese  Pferde  bis  nach  Beendigung  der  Frühjahrsbestellung  be-
            
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