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zunehmen. Hat die Reichsstelle (Geschäftsabteilung) sich bereiterklärt,
Gemüse und Obst auch ohne vorherige Anmeldung abzugeben,
so kann derartiges Gemüse und Obst auch ohne weiteres
den bekanntgegebenen Abnahmestellen zugesandt werden. Betriebe,
die sich mit der Haltbarmachung von Gemüse und Obst
beschäftigen, haben Mengen, die ihnen die Geschäftsabteilung mit
Zustimmung der Verwaltungsabteilung zur Verarbeitung zuweist,
nach deren Anweisung zu verarbeiten. Sie haben die zugewiesenen
Vorräte und die daraus hergestellten Erzeugnisse
pfleglich zu behandeln. Kommt der Inhaber oder Leiter des Betriebes
diesen Verpflichtungen nicht nach, so kann die zuständige
Behörde die erforderlichen Arbeiten auf Kosten und mit Mitteln
seines Betriebes durch einen Dritten vornehmen lassen. Die
Reichsstelle (Verwaltungsabteilung) kann die Vergütung für die
Verarbeitung und Aufbewahrung festsetzen.
Am 23. Mai 1916 fand die Gründungsversamml
u n g d e r G e s ch ä f t s ab t e i l u n g statt. Gesellschafter wurden
das Reich, ein großer Teil der Bundesstaaten, 46 größere
Städte, 15 Landkreise mit vorwiegend industrieller Bevölkerung
und auf seinen besonderen Wunsch der Verband deutscher kaufmännischer
Genossenschaften. Das Stammkapital wurde auf
10 Millionen M. festgesetzt, von denen das Reich 5 Millionen M.,
die übrigen Bundesstaaten 1 440 000 M., die Städte 3 610 000 M.
und der Verband der kaufmännischen Genossenschaften 60 000 M.
übernahmen. Die Gesellschaft arbeitet ausschließlich gemeinnützig,
aber nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die Dividende ist
auf 5 v. H. des eingezahlten Stammkapitals jährlich beschränkt.
Noch Ende Mai 1916 traten Verwaltungsabteilung und Geschäftsführung
zusammen.
Die allgemeinen Erwägungen, welche die Reichsstelle alsbald
nach Beginn ihrer Tätigkeit anstellte, habe ich im Heft 28
(Seite 10 ff.) bei Darstellung der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen
auf dem Gebiete der Obstbewirtschaftung geschildert. Sie
trafen gleichermaßen auch auf die Entwicklung der Gemüseversorgung
vor dem Kriege und während des Krieges zu. Auch
hier mutzte die Reichsstelle versuchen, die inländische Erzeugung
zu fördern, die Zufuhren aus dein Auslande zu heben und einen
Ausgleich zwischen Überschuß- und Zuschnßgebieten herbeizuführen,
was gleichzeitig eine Regelung der Preisbildung zur Folge haben
sollte.
Es waren hauptsäckhich die dichtbevölkerten Jndustriegegenden
und großen Städte, die Mangel an Gemüsezufuhren litten,