Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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zunehmen.  Hat  die  Reichsstelle  (Geschäftsabteilung)  sich  bereiterklärt, ­
  Gemüse  und  Obst  auch  ohne  vorherige  Anmeldung  abzugeben, ­
  so  kann  derartiges  Gemüse  und  Obst  auch  ohne  weiteres
den  bekanntgegebenen  Abnahmestellen  zugesandt  werden.  Betriebe,
  die  sich  mit  der  Haltbarmachung  von  Gemüse  und  Obst
beschäftigen,  haben  Mengen,  die  ihnen  die  Geschäftsabteilung  mit
Zustimmung  der  Verwaltungsabteilung  zur  Verarbeitung  zuweist, ­
  nach  deren  Anweisung  zu  verarbeiten.  Sie  haben  die  zugewiesenen ­
  Vorräte  und  die  daraus  hergestellten  Erzeugnisse
pfleglich  zu  behandeln.  Kommt  der  Inhaber  oder  Leiter  des  Betriebes ­
  diesen  Verpflichtungen  nicht  nach,  so  kann  die  zuständige
Behörde  die  erforderlichen  Arbeiten  auf  Kosten  und  mit  Mitteln
seines  Betriebes  durch  einen  Dritten  vornehmen  lassen.  Die
Reichsstelle  (Verwaltungsabteilung)  kann  die  Vergütung  für  die
Verarbeitung  und  Aufbewahrung  festsetzen.
Am  23.  Mai  1916  fand  die  Gründungsversamml
  u  n  g  d  e  r  G  e  s  ch  ä  f  t  s  ab  t  e  i  l  u  n  g  statt.  Gesellschafter  wurden ­
  das  Reich,  ein  großer  Teil  der  Bundesstaaten,  46  größere
Städte,  15  Landkreise  mit  vorwiegend  industrieller  Bevölkerung
und  auf  seinen  besonderen  Wunsch  der  Verband  deutscher  kaufmännischer ­
  Genossenschaften.  Das  Stammkapital  wurde  auf
10  Millionen  M.  festgesetzt,  von  denen  das  Reich  5  Millionen  M.,
die  übrigen  Bundesstaaten  1  440  000  M.,  die  Städte  3  610  000  M.
und  der  Verband  der  kaufmännischen  Genossenschaften  60  000  M.
übernahmen.  Die  Gesellschaft  arbeitet  ausschließlich  gemeinnützig,
aber  nach  rein  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten,  die  Dividende  ist
auf  5  v.  H.  des  eingezahlten  Stammkapitals  jährlich  beschränkt.
Noch  Ende  Mai  1916  traten  Verwaltungsabteilung  und  Geschäftsführung ­
  zusammen.
Die  allgemeinen  Erwägungen,  welche  die  Reichsstelle  alsbald
nach  Beginn  ihrer  Tätigkeit  anstellte,  habe  ich  im  Heft  28
(Seite  10  ff.)  bei  Darstellung  der  kriegswirtschaftlichen  Maßnahmen ­
  auf  dem  Gebiete  der  Obstbewirtschaftung  geschildert.  Sie
trafen  gleichermaßen  auch  auf  die  Entwicklung  der  Gemüseversorgung
  vor  dem  Kriege  und  während  des  Krieges  zu.  Auch
hier  mutzte  die  Reichsstelle  versuchen,  die  inländische  Erzeugung
zu  fördern,  die  Zufuhren  aus  dein  Auslande  zu  heben  und  einen
Ausgleich  zwischen  Überschuß-  und  Zuschnßgebieten  herbeizuführen,
was  gleichzeitig  eine  Regelung  der  Preisbildung  zur  Folge  haben
sollte.
Es  waren  hauptsäckhich  die  dichtbevölkerten  Jndustriegegenden
und  großen  Städte,  die  Mangel  an  Gemüsezufuhren  litten,
            
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