erfolgt, wird der Deutsche, der Kapital im Ausland besitzt, nicht
mehr zu fürchten haben, daß er Verlust erleidet, wenn er es nach
Hause bringt, Der Spekulant kann dann aus Markverkäufen
keinen Nutzen mehr erwarten, Einen Vorgang bietet die Ent-
wicklung in Oesterreich, Gesetzliche Beschränkungen, die bisher
im ganzen nutzlos gewesen sind, werden in dem Augenblick
völlig überflüssig, wo kein Anreiz mehr vorliegt, das Gesetz
zu umgehen, Man muß sogar fürchten, daß Gesetze, welche die
Rückkehr des Kapitals bezwecken, den gegenteiligen Erfolg
haben können,“
„Wenn das Werk des ersten Komitees, der Reparationsplan,
durchgeführt wird, dann kehrt sicher ein erheblicher Teil des
deutschen Kapitals auf dem gewöhnlichen Handelswege zurück,
In der Uebergangszeit bis zur Stabilisierung und bis zur Wieder-
kehr des Vertrauens sollten für eine beschränkte Zeit Amnestie
für Kapitalflucht und besondere Vorteile für die Zeichnung von
Anleihen der Regierung in fremder Währung angeboten werden,
Wohlüberlegte Maßnahmen dieser Art würden die Rückkehr des
Kapitals und die endgültige Wiederherstellung des finanziellen
Gleichgewichts in Deutschland zum Vorteil der Reparation be-
schleunigen,“
DIE VORBEREITUNG DER LONDONER KONFERENZ
Schon am 11. April 1924 teilte die Reparationskommission der
deutschen Regierung mit, daß sie das Gutachten der Sachver-
ständigen als eine praktische Grundlage für die schnelle Lösung
des Reparationsproblems betrachte, Sie sei daher geneigt, den
Plan anzunehmen, soweit ihre eigene Kompetenz in Frage komme,
und den Regierungen die Annahme der Punkte zu empfehlen, die
von ihnen entschieden werden müßten, Die Kommission könne
aber erst dann handeln, wenn das Reich sich bereit erkläre, seine
Mitwirkung bei der Ausführung des Gutachtens zuzusichern,
Am 16. April erklärte die deutsche Regierung mit kurzen
Worten ihre volle Zustimmung, Darauf bestätigte die Reparations-
kommission den alliierten Regierungen und den‘ Vereinigten
Staaten in einem Rundschreiben vom 17, April, daß sie be-
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