1. Titel: Rauf. Zaufch. 88 433, 434. 551
Öehufs Qiuidi ; n e 5 i el
= Liquidierung des ihn gebührenden SchadenserfaßeS nicht zur Nornahme des
Hs ii Lieber taufs in den Formen des 8 373 HGB. genötigt, er muß vielmehr nur
io e ‚Tugt erachtet werden, die Ware zu verkaufen; |. hierüber NOS. Bd. 53 S. 11 ff,
1€ Ye Wichr. 1905 S. 640, ROSE, Bd. 61 S., 279.
erfü enn aber 8 326 einfhlägt und der Verkäufer wegen Nicht
Bildung verlangt, fo it zu beachten, daß dann die @rundlage für einen Selbit=
S fevberfauf nah 8 373 ©®SB. weggefallen ijt. Nur zur Feftftellung des
c Haden8 wegen Nichterfüllung kannt en der Verkäufer einen Dedungsverkauf
ae Omen, der jedoch an fich niet den Voridhriften des S 373 HOB. unterliegt, auf den
fo SE 8 254 BOB. anzuwenden it einfchließlih des Abi. 2 diejes S 254. Mit der Anı-
pr exung folchen SchabenserfagesS darf die N auf Erfüllung (Bezahlung des Kauf-
Teife8) nicht verbunden merden. Val. ROES. Bd. 57 S. 105 ff.
8 ge Verzug Iveziell beim SGattunaskaufe val. Bem. IN, 1, x und 4
d 5. Ueber den fog. Notberfauf des Käufers und die Frage, ob und inwieweit
Be Käufer, der die Ware heanftandet hat, eine Berkanufspfli ot oder fpäter ein
erfaufsreht hat, val. Staub zu 8 379 SB, Anm. 20, fowie auch Bem. IV, 2, a
3 $ 929 in Bd. IM diejfes Romm.
v ‚6. Wegen der mit einem Kaufvertrage verbundenen UnterlaffungsSpflichten
al. die Ausführungen bei EiHbacher, Unterlafiungsflage S. 145, 146.
- 7. Neber Einfluß des Ron kurfeS auf die Berbindlichkeiten aus dem Kaufvertrage
g6 Insbefondere KL. SS 17 (allgemein), 18 SizgelDäfl®) und 44 BVerfolgungsreht des
N erfäufers im Ronkur8 des Käufers), die Kommentare Hiezu und die Spezialdarktellung
ür dem Kauf bei Düringer-Gachenburg (1. Aufl.) Bd. 3 S. 169 ff.
IN 8, SinfichtliG der Berjährung val. Stölzel, Recht 1907 S. 1425 und S. 1499.
sinterliegt bei noch rücitändiger Warenlieterung die Kaufpreisforderung der kurzen Ber-
SEamaD. Tieber Verjährung des Anipruchs auf Rückgabe der Verbadung val. Then,
L.f. RAU. Bd. 75 S. 458. ;
0 9, Wegen der rechtlihHen Tragweite der Mitübernahme einer Käufer] huld
al. Meichel, Souldmitübernahme S. 424 ff.
XII. Hinfichtlih des internationalen Brivatrecdhts f{. Borbem. VI.
8 434.
Der Verkäufer {ft verpflichtet, dem Käufer den verkauften Segenftand frei
von Rechten zu verjchaffen, die von’ Dritten gegen den Käufer geltend gemacht
verden fönnen.
&. I, 371; IL, 876; LI, 428, .
Umfang der Nechtsverfjhafungspiliht in Anfehung der Rechte Dritter.
\. Allgemeines:
» Durch die im 8 434 enthaltene, auf Raufsgegenftände jeder Art id
beziehende Vorlchrift wird gejeßlicdh feltgelegt, was im überen Rechte,
namentlich bei Berträgen über den Kauf von Grundftüden, gewöhnlich eigens
bedungen werden mußte. Umgekehrt kann aber nunmehr durch den VBerirag
im Wege des Barteimillens eine HE von der Kegel des S 434
begründet merden. Dies findet befonder5 bei rundftücksfäufen häufig in der
Xeije Itatt, daß eine Belaftung des vn von dem Käufer als fort“
beitehend übernommen wird, jei eS in Anrechnung auf den Kaufpreis 3. BD.
Hypothekenz, Grunds oder EEE oder im Wege fonjtiger Berück
Tichtigung bei Fejtfeßung des KaufpreifeS (val. hiezu 88 415, 416 mit Bem.).
Neber Yuslegung der Tragweite einer allgemeinen Bertragsbeftimmung dahin,
daß die Bel Granfangen dem Käufer bekannt feien und ob diefer die etwaigen
vorhandenen Verfügungsbefhränkungen übernehme, val. aber auch ROS,,
Het 1907 9er. 2585. Derartige BVerabredungen bei Grundftücskäufen
werden übrigen von der FormvorfOrift des $ 313 al8 die Sache felbit
ergreifende und den Kaufgegenitand näher heitimmende Nebenlaßungen
zweifelloS mitgetroffen. a |
Die in S 434 ausgedrücte Verpflichtung des VerkäuferS ft jedoch nicht
N 5 m ba normieeten Bde 4 de
verfOhaffung. at fobin jene Fälle im Nuge, in Denen Dem KAUrEr ZWar
has Daffung. ar der Qauffache verichaftt it, teboch aleichwohl Dritte Wer: