VII Vorwort.
die nun allerorts staatlich gutgeheißenen Eingriffe in die Privatrechte
zu einer Schwächung des Rechtsbewußtseins und damit zu einer Schädi-
gung der ideellen Interessen des eigenen Landes führen müssen und daß
sich deshalb derjenige Kkriegführende Staat nach Friedensschluß am
raschesten erholen wird, der auch dem früheren Feinde im eigentlichen
Rechtsleben möglichst wenig Unrecht zufügt.
Zürich, 1. Oktober 1916.
Dr. Arthur Curti,
Rechtsanwalt.