Contents: Der Handelskrieg von England, Frankreich und Italien gegen Deutschland und Österreich-Ungarn

  
  
VII Vorwort. 
die nun allerorts staatlich gutgeheißenen Eingriffe in die Privatrechte 
zu einer Schwächung des Rechtsbewußtseins und damit zu einer Schädi- 
gung der ideellen Interessen des eigenen Landes führen müssen und daß 
sich deshalb derjenige Kkriegführende Staat nach Friedensschluß am 
raschesten erholen wird, der auch dem früheren Feinde im eigentlichen 
Rechtsleben möglichst wenig Unrecht zufügt. 
Zürich, 1. Oktober 1916. 
Dr. Arthur Curti, 
Rechtsanwalt.
	        
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