IV. Teil.
Die Pariser Wirtschaftskonferenz.
14, bis 16. Juni 1916.
I. Allgemeines,
Delegierte sämtlicher Ententestaaten traten am 14. Juni 1916
in Paris zu einer Wirtschaftskonferenz zusammen, um Beschlüsse zu fassen
über ein möglichst einheitliches, gemeinsames Vorgehen auf dem Gebiete
des Wirtschaftskrieges gegen die Zentralmächtel). Am 20. Juni 1916
wurden diese Beschlüsse durch die Presse der Ententeländer veröffent-
licht. Sie hatten zunächst nur die Bedeutung von Anträgen an die
einzelnen Regierungen.
In Paris hat der Handelsminister Clementel selbst der Presse
einige Erläuterungen gegeben und besonders darauf hingewiesen, daß die
verschiedenen Maßnahmen lediglich defensiven Charakter tragen. Man
habe den Beweis, daß sich die Zentralmächte durch Ansammlung ge-
waltiger Stocks und durch Bildung kapitalkräftiger Kartelle darauf vor-
bereiten, für die Zeit nach dem Kriege sofort wieder die kommerzielle
Offensive zu ergreifen, um die Märkte in ihre Gewalt zu bringen. Diesem
Bestreben müsse die Entente sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch
in dem der wirtschaftlich schwachen Neutralen entgegentreten; das sei
der Zweck der Beschlüsse, die die Handelskonferenz den Regierungen
zur Annahme unterbreite.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind für drei Zeiträume vorgesehen:
für die Zeit während des Krieges, für die Periode der Rekonstitution
und für die der permanenten Verhältnisse.
Für die Zeit während des Krieges sollen alle Handelsmaßnahmen
der Entente vereinheitlicht werden; die von den verschiedenen Ländern
der Entente schon getroffenen Schutzmaßregeln werden in Übereinstimmung
gebracht. So verpflichten sich alle Ententestaaten, jeder auf ihrem Gebiete
wohnenden Person den Handel zu verbieten, erstens mit jedem Bewohner
der feindlichen Länder, zweitens mit jedem feindlichen Staatsangehörigen
in neutralem Land, drittens mit jeder Person, jedem Handelshaus oder
jeder Gesellschaft, deren Geschäfte ganz oder teilweise von feindlichen
?) Schon im April 1916 hatte eine erste Wirtschaftskonferenz in Paris statt-
gefunden, die aber nur allgemeine Vorschläge zur Herbeiführung einer gemeinsamen
Wirtschaftspolitik beschlossen hatte. Deren nähere Ausarbeitung in einzelnen Punkten
war der zweiten Konferenz vom Juni 1916 vorbehalten.