thumbs : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Künstliche  Düngemittel.

verdampft,  geglüht  und  der  Glührückstand,  wie  vorhin  angegeben,  mit  Silberlösung
geprüft.  Dieses  Verfahren  hat  vor  dem  Sjollemaschen  keine  Vorzüge,  ist  aber
umständlicher.
Fresenius  und  Bayerlein 1 )  weisen  nach  dem  Verfahren  von  M.  van
Brenkeleveen  durch  Überführung  des  Perchlorats  in  Rubidiumperchlorat  das
Perchlorat  qualitativ  nach.
Zur  quantitativen  Bestimmung  wird  zunächst  in  einer  wässerigen  Lösung
des  Salpeters  das  als  Chlorid  vorhandene  Chlor  bestimmt;  eine  weitere  gewogene
Probe  Salpeter  wird  unter  Zusatz  von  wenig  Alkalihydrat  oder  Alkalikarbonat
(Loges 2 ))  oder  Natriumkarbonat  (Förster 8 ))  oder  gebranntem  Kalk.  Kalkhydrat
oder  Calciumkarbonat  (Blattner  und  Bresseur 4 ))  oder  Pyrolusit  (C.  Gilbert 5  6 ))
bis  zur  Dunkelrotgluthitze  geglüht  und  in  dem  Glührückstande  das  Chlor  bestimmt.
Der  Mehrgehalt  an  Chlor  nach  dem  Glühen  gibt  das  als  Chlorat  und  Perchlorat
vorhandene  Chlor  an.  Bei  der  gesonderten  Bestimmung  des  Chlorates  verfährt
Loges 2 )  wie  folgt:  5  g  Salpeter  werden  mit  10  g  ausgewaschenem,  chlorfreiem
Zinkstaub  und  150  ccm  einer  1  °/ 0 igen  Essigsäurelösung  eine  halbe  Stunde  schwach
gekocht;  darauf  wird  filtriert  und  in  dem  Filtrat  Chlor  als  Chlorid  und  Chlorat
bestimmt.
Der  Verband  landwirtschaftlicher  Versuchs-Stationen  im  Deutschen  Reiche  hat
beschlossen, 0 )  von  einer  gesonderten  Bestimmung  des  Chlorates  neben  Perchlorat
im  Chilisalpeter  abzusehen,  vielmehr  das  Chlor  in  diesen  beiden  Verbindungsformen
zusammen  zu  bestimmen.
1  Teil  CI  ist  =  2,805  Teilen  CI  0 4  =  3,455  Teilen  NaC10 4 .
Bezüglich  des  zulässigen  Gehaltes  an  Perchlorat  usw.  hat  der  Verband  landw.
Versuchs-Stationen  i.  D.  R.  beschlossen:
1.  Nach  neueren  Beobachtungen  müssen  Salpeter  schon  mit  einem  Gehalt  von  l°/ 0
Perchlorat  unbedingt  als  gefährlich  und  bedenklich  bezeichnet  werden,  namentlich  in  ihrer
Anwendung  zu  Roggen,  Gerste,  Weizen  und  auch  Hafer.  In  sauren  Moorböden,  namentlich
zu  Roggen,  sind  Salpeter  schon  mit  % u /o  Perchlorat  als  gefährlich  zu  bezeichnen.
2.  Die  sogenannte  Perchloratklausel  der  Hamburger  Salpeterhändler,  nach  welcher
bis  zu  3 / 4 °/o  Perchlorat  nach  dem  indirekten  Verfahren  mit  zu  bezahlen,  ein  höherer
Perchloratgehalt  zwar  entschädigungspflichtig  sei,  aber  nicht  zur  Ablehnung  eines  solchen
Salpeters  berechtige,  ist  vollkommen  unannehmbar  und  überhaupt  nicht  in  Betracht  zu  ziehen.
3.  Es  ist  immer  wieder  hervorzuheben,  daß  die  Hamburger  Durchsohnitts-Schiffs-Analyse
nach  dem  indirekten  (Differenz-)  Verfahren  in  keiner  Weise  den  Landwirten  die  notwendige
Gewähr  für  die  Lieferung  eines  vollwertigen  Salpeters  bietet.  Eine  solche  ist  vielmehr
nur  in  der  direkten  Stickstoffbestimmung  der  Teilladungen  gegeben.
b)  Kalisalpeter.
Stickstoff,  Feuchtigkeit,  Chlor,  Schwefelsäure,  Kalk,  Magnesia
und  Sand  werden  wie  bei  Chilisalpeter  bestimmt.
Kali.  10  g  Salpeter  werden  in  1  1  Wasser  gelöst  und  25  ccm  davon  zur
Bestimmung  des  .Kalis  nach  S.  157  verwendet,  wobei  zur  Zerstörung  der  Salpeter’) ­
  Zeitschr.  f.  anal.  Chem.  1898,  37,  501.
2 )  Landw.  Versuchs-Stationen  1898,  50,  39.
3 )  Chem.-Zeitung  1898,  22,  357.
4 )  Ebenda  1898,  22,  589.
8 )  C.  Gilbert,  Methoden  zur  Bestimmung  des  Perchlorates.  Tübingen,  Verlag
v.  Franz  Pietzker,  1899.
6 )  Landw.  Versuchs-Stationen  1898,  50,  36.
            
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