Städtisches Dasein und bürgerliche Gesellschaft. 248
Ursprünglich hatten die Ehegatten nur die Verwaltungs—
gemeinschaft des Ehegutes besessen, während das Eigentum am
Eingebrachten im wesentlichen jederseits gewahrt ward, so daß
bei kinderloser Ehe das Eingebrachte an die beiderseitigen Ge—
schlechter zurückfiel. Es war ein System, das im sächsischen
Rechte des platten Landes und auch in dem ausgedehnten Gel—
tungsbereich des Magdeburger Stadtrechts (sowie in gewissem
Sinne im friesischen Rechte) noch lange gewahrt blieb; ihm
entsprechend ist dem Sachsenspiegel das Erbrecht unter Ehegatten
noch eine unbekannte Erscheinung.
Indes der zunehmende städtische Verkehr mußte diese Auf⸗
fassung notwendig sprengen. Die früheste Bewegung zu ihrer
AÄnderung, zur Herstellung eines wirklichen Familiengutes, zu
einer absolut sichern wirtschaftlichen Grundlage des Familien—
lebens, ging daher von dem früh verkehrsreichen Westfalen aus.
Hier hatte schon in Karlingischer Zeit neben der Verwaltungs⸗
gemeinschaft die Gemeinschaft alles Errungenen bestanden; sie
vurde nun weiter ausgebildet und in den Städten schon früh,
zur Zeit der Salier und Staufer, zu voller Gütergemeinschaft
entwickelt. Diese Institution, ausgehend von der Stadtgruppe
des Soest-Münsterschen Rechtes, ward dann von Soest nach
Lübeck übertragen und von dort aus Gemeingut aller Städte
lübischen Rechtes. Aber auch die Städte magdeburgischen
Rechtes entfalteten seit dem 14. Jahrhundert ein mehr oder
minder weitgehendes Recht der Gütergemeinschaft: gegen Schluß
des Mittelalters war dies Recht in allen Städten des Ostens
und Nordens das System der Zukunft.
Und schon hatte die Entwicklung in Süddeutschland, aus⸗
gehend vom fränkischen Recht, denselben Gang, nur rascheren
Schrittes, vollendet. Auch hier befand sich jetzt das gesamte
Vermögen, eingebrachtes wie errungenes, als dauernde materielle
Grundlage einer selbständigen Entwicklung der Familie im
Gesamteigen der Gatten: die wirtschaftliche Emanzipation der
Familie aus dem Geschlecht war vollendet.
Ihr zur Seite, ja fast noch früher entwickelte sich die
Emangipation auf dem Gebiete der persönlichen Beziehungen.
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