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Von der Gesamtneuverschuldung sind unmittelbar verausgabt worden 5 754,1 Mill. AA
= 83,0 vH. Davon entfällt der größte Betrag mit 3 519,0 Mill. A. auf die Gemeinden.
Weitergeleitet wurden insgesamt 1 175,8 Mill. AA = 17,0 vH und zwar etwa die Hälfte
(547,2 Mill. AZ.) von den Ländern und etwa ein Drittel (346,2 Mill. „Z.X) von den Gemeinden.
Von den weitergeleiteten Beträgen ging über ein Drittel (436,9 Mill. AM = 6,3 vH) an
die private Wirtschaft.
Die territoriale Aufteilung der öffentlichen Schulden?)
Die Höhe der öffentlichen Schuld und auch ihr Anwachsen ist innerhalb der einzelnen
Gebietsteile des Reichs sehr verschieden und hängt in erster Linie von den Aufgaben, welche
die Körperschaften zu erfüllen haben, ab. In der Übersicht 10 ist der Versuch gemacht
worden, die gesamte öffentliche Schuld nach territorialen Gesichtspunkten aufzuteilen, und
zwar ist für jeden größeren Gebietsteil (Land, Provinz) im Deutschen Reich zu den Schuld-
aufnahmen seiner Gemeinden (Gemeindeverbände) der Anteil an der Reichsschuld bzw. an
der Schuld des betreffenden Landes hinzugerechnet worden.
Auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, beträgt die Gesamtsumme der von Reich,
Ländern und Gemeinden auf den Kreditmärkten aufgenommenen Schulden 234 AA. In den
ainzelnen Ländern schwankt die Belastung zwischen 359.7. bei den Hansestädten und
etwa 170.7. bei einigen kleinen Ländern mit überwiegend ländlicher oder kleinstädtischer
Siedlungsweise (Waldeck, Schaumburg-Lippe). Von den größeren Ländern haben noch sehr
hohe Beträge Baden (283 AA), Hessen (264...) und das industriereiche sächsische Wirt-
Übersicht 11
Die Schulden von Reich, Ländern und Gemeinden am 31. Dezember 1929
in 1000.77
Art der Schulden
Reich
Länder
I. Altverschuldung.............
IL. Festwert- und Valutaschulden
[11I. Neuverschuldung
1. Auslandsschulden ........'
2, Inlandsschulden
a) langfristige ............
b) mittel- und kurzfristige
Summe der Inlandsschulden
Summe der Neuverschuldung
‚V, Schulden aus Kreditmarkt-
mitteln insgesamt (Summe I
bis MD ae.
Desgl. in vH.............
V. Schulden aus öffentlichen Mit-
fer er reenE N n “m 139 065,9
VI. Gesamtverschuldung......... | 9.351 139,7 | 1.981 995,7 |
Hanse-
städte)
87 255,9
36 690,4
250 040,8
30 071,8
‚72 847,8
202 919,6
452 960,4
576 906,7
28
19315,3
596.222.0
Ge-
meinden?)
Insgesamt
3
ı 075 177,5
112 455,9
5 384 211,3
951 037,7
745 077,0
2 608 841,7
3 965 027,4
2.929 278,6
5 073 180,8
5 580 721,1
6 894 306,0
7 639 383,1
ı 653 901,9
4262 743,7
X
8 827 016,4 !20 597 992,6 |
42.9 | 100.0
1 112 640,1
9.939 656.5
2)[1271021,3]|
a
Desgl.
in vH
u
26,1
4,6
12,7
29,5
27,1
56,6
89.3
100.0
1) Einschl, ihrer Gemeinden, — *) Einschl, Gemeindeverbände. Bei den Gemeinden unter 10000 Einwohnern sind die
Beträge auf Grund der Ergebnisse bei den größeren Gemeinden geschätzt worden. -— 3) Die eingeklammerte Summe?”
zahl enthilt Doppelzählungen, vgl. o. 5.3268. — 14) Aufrechnung nicht möglich, vgl. o. 8. 265.
schaftsgebiet (245 .X.A). Gering ist die Verschuldung in Württemberg (204 AA), welches
wenig Großgemeinden aufweist. Auch in Preußen bleibt die Verschuldung mit 224 A. untet
dem Reichsdurchschnitt, was hauptsächlich durch die auf eine große Bevölkerungszahl
umgelegte Verschuldung des Landes bedingt ist. Die für Bayern festgestellte Zahl von 238 Ah
liegt deshalb ziemlich hoch, weil die Verschuldung des Staates durch besondere AufgabeP
(Ausbau der Wasserkräfte und Großschiffahrtswege) über den Durchschnitt der Staats
schulden angewachsen ist.
1) Ohne Schulden aus öffentlichen Mitteln.