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IV. Der deutsche Handel in optisch-photographischen
Artikeln.
Der selbständige Handel in optisch-photographischen Artikeln ist
verhältnismäßig jung und hat sich erst ganz allmählich mit dem
Entstehen der optisch-photographischen Industrie herausgebildet. Zu
jener Zeit, als die optischen und photographischen Artikel noch in
kleinen Handwerksbetrieben hergestellt wurden, bestand ein eigent
licher Zwischenhandel nicht, die Konsumenten standen mit den Her
stellern der Apparate und Instrumente direkt in Verbindung. Erst
als zum Teil aus allerkleinsten Anfängen die Großbetriebe unserer
Industrie entstanden, konnten sich diese nicht mehr mit dem direkten
Absatz an die Konsumenten besassen. In der Photographie war es
besonders die Einführung des Kolladiumprozesses durch Archer (1851)
und später die Erfindung der Trockenplatte (1871), die der allge
meinen Ausbreitung der industriellen Photographie die Wege ebnete.
Seitdem die Photographie nicht mehr ein ausschließlich von gelernten
Fachleuten ausgeübtes Kunstgewerbe ist, müssen auch die dazu er
forderlichen Materialien in großen Mengen hergestellt und durch den
Handel vertrieben werden. Dabei aber zeigte sich schon die Eigenart
dieses Handels. Der Händler mit photographischen Bedarfsartikeln
und ebenso der Ladenoptiker sind nicht nur Verkäufer der Waren, die
sie auf Lager hallen, sondern sie müssen auch darüber hinausgehend als
Helfer und Berater ihrer Kundschaft tätig sein, und demzufolge die
Erzeugnisse, die sie vertreiben, deren Verarbeitung und Benutzung
möglichst genau kennen. Daraus ergibt sich naturgemäß die Not
wendigkeit einer gewissen Vorbildung und Beherrschung der Technik.
Für den Fabrikanten aber andererseits ist es von Wichtigkeit, einen
festen Händlerkreis als Abnehmer zu besitzen und diesen durch ge
eignete Vereinbarungen sich zu erhalten. Deshalb fehlte es auch nicht
an Versuchen für den Verkauf bestimmte Organisationen und Ver
einbarungen zu schaffen, die sich in erster Linie darauf erstrecken, nur
an bestimmte Abnehmer als Händler zu liefern. Allgemein gilt in der
optisch-photographischen Industrie der Grundsatz, daß nur an an
erkannte Händler mit Rabatt geliefert wird.
Am leichtesten sind diese Bedingungen im Handel mit optischen
Artikeln durchzuführen gewesen. Den Konsumenten wird zwar in
einzelnen Fällen auch direkt verkauft aber nur zum vollen Katalog
preis und auch der Händler wird auf die strikte Jnnehaltung des
Katalogpreises dem Konsumenten gegenüber verpflichtet. Für den
Verkauf photographischer Objektive und Kameras gelten im allge
meinen folgende Bedingungen: