fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

342 Regierungsrat Dr. Werner Teubert: 
In den 35 Jahren von 1877 bis 1912 hat sich die Zahl der Schiffe ohne 
eigene Triebkraft um 50 % vermehrt, ihre Tragfähigkeit hat sich aber 
infolge der Verbesserungen der Wasserstraßen auf mehr als das Fünf- 
fache erhöht, Wie sehr sich die Schiffsgröße entwickelt hat, geht 
auch daraus hervor, daß im Jahre 1887 noch kein Schiff eine Tragfähig- 
keit von 1200 t erreichte, im Jahre 1912 aber bereits mehr als 
600 Schiffe über 1200 t und mehr als 200 Schiffe von über 1600 t gezählt 
wurden; letztere entfielen ausschließlich auf den Rhein. In noch 
stärkerem Maße entwickelte sich in dem betrachteten Zeitraum der 
Dampferbestand, der im Jahre 1912 den achtfachen Umfang des 
Jahres 1877 aufwies. Durch die im Versailler Vertrag vorgesehene 
Abtretung von Binnenschiffen und die Gebietsverluste verminderte sich 
die deutsche Binnenflotte in erheblichem Maße, Trotz der neuen 
Bauten in den letzten Jahren vor dem Kriege und in den letzten Nach- 
kriegsjahren umfaßt der heutige Bestand nur noch etwa 90% des Um- 
fangs von 1912. Davon entfällt über ein Drittel des Kahnraums und 
gegen 40% der Schleppkraft der Dampfer auf den Rhein, 
IL Das Verhältnis des Staates zu den Wasserstraßen, 
Die Verwaltung. Die natürlichen Wasserstraßen sind in den 
meisten Ländern im Besitz des Staats, doch schwanken die Eigentums- 
verhältnisse nach den betreffenden Gesetzen, so auch in den deutschen 
Ländern, In Preußen wurden sie durch das Allgemeine Landrecht von 
1794 festgelegt, dessen Vorschriften mit geringen Änderungen bis zum 
Jahre 1914 galten, in dem das neue preußische Wassergesetz in Kraft 
trat. Nach ihm wurden alle Wasserläufe in drei Ordnungen eingeteilt, 
Das Eigentum an den Wasserläufen erster Ordnung, zu denen die 
meisten Wasserstraßen gehören, steht dem Staate zu, dem die Unter- 
haltung des Wasserlaufs zur Erhaltung der Schiffbarkeit und der Vor- 
flut obliegt, Die Bewirtschaftung der übrigen Gewässer liegt in der Hand 
von Wassergenossenschaften und der Eigentümer unter Aufsicht des 
Staates, Die Unterhaltung der künstlichen Wasserstraßen trägt der 
Eigentümer; die Kanäle sind jedoch in Deutschland, wie zumeist in 
anderen Ländern, aber im Gegensatz z, B. zu England, in der Hand des 
Staates; nur in wenigen Fällen wurden Kanäle, wie z. B. der Teltow- 
Kanal, von Kreisen oder Gemeinden geschaffen. Dagegen wird die An- 
lage von Häfen und deren Unterhaltung in der Regel als Aufgabe der 
Gemeinden angesehen oder Privatunternehmungen überlassen; auch ist 
in dem erwähnten Gesetz ein gewisses Uferrecht der Anlieger für den 
Lade- und Löschverkehr geschaffen worden, 
Die Aufgaben, die die Wasserwirtschaft stellt, sind umfangreich und 
heute vielseitiger als früher. Der Ausbau der großen Ströme geschah
	        
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